04. Oktober, 2024

Technologie

EuGH-Urteil zu Meta: Zäsur für den Datenschutz im digitalen Zeitalter

EuGH-Urteil zu Meta: Zäsur für den Datenschutz im digitalen Zeitalter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet heute über eine richtungsweisende Klage des Datenschutzaktivisten Maximilian Schrems gegen Facebooks Muttergesellschaft Meta. Schrems, bekannt für seine bahnbrechenden Erfolge in der Vergangenheit, zielt erneut auf die Praktiken des Tech-Giganten ab, was weitreichende Implikationen für den Datenschutz zur Folge haben könnte.

Im aktuellen Verfahren wirft Schrems Meta diverse Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, besonders in puncto „Datenminimierung“ und dem Umgang mit sensiblen Daten wie der sexuellen Orientierung. Wie schon zuvor setzt er sich dafür ein, dass Datenverarbeitung in der Online-Welt auf das absolut notwendige Maß beschränkt bleibt.

Zwei Fragen stehen im Zentrum: die zeitliche Einschränkung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Bedingungen, unter denen sensible Daten für personalisierte Werbung genutzt werden dürfen. Der EuGH könnte mit einer Entscheidung ein „Ablaufdatum“ für Online-Daten festlegen, mit Auswirkungen auf Facebooks Nutzung solcher Daten.

Der Digitalverband Bitkom warnt bereits vor den „erheblichen Konsequenzen“ eines solchen Urteils für die gesamte Digitalwirtschaft. Sollte der EuGH im Sinne Schrems' entscheiden, müssten Meta und die Werbeindustrie wohl zahlreiche Online-Tracking-Daten löschen und Einschränkungen bei der Nutzung einhalten.

Die Möglichkeit, dass Nutzer im Falle von Datenschutzverstößen Schadenersatz verlangen könnten, stellt Firmen wie Meta vor zusätzliche Herausforderungen. In Anlehnung an den Diesel-Skandal formiert sich bereits eine Klage-Industrie, die Sammelklagen gegen den Konzern vorbereitet.

Ein Generalanwalt des EuGH hatte erst kürzlich in einer Empfehlung der Argumentation von Schrems überwiegend zugestimmt und angemerkt, dass unbegrenzte Datenspeicherung gegen die DSGVO verstoße. Auch die Verarbeitung sensibler Daten für Werbung sei nicht gerechtfertigt, selbst wenn diese zuvor öffentlich gemacht wurden. Die endgültige Entscheidung der Richter wird mit Spannung erwartet, denn sie könnte die Spielregeln des digitalen Werbemarkts grundlegend verändern.