Das Gericht der Europäischen Union hat in einer erneuten Prüfung des Falls entschieden, dass Nord Stream 2, unter der Leitung von Gazprom, damit hätte rechnen müssen, dass die Europäische Union ihre Befugnisse nutzt, um die Regeln des Binnenmarkts auch auf Gasleitungen aus Drittstaaten auszuweiten. Mit diesem Urteil hebt das Gericht hervor, dass Nord Stream 2 die regulatorischen Änderungen auf EU-Ebene vorhersehen und entsprechend ihre unternehmerische Strategie anpassen hätte sollen, um den neuen Rechtsrahmen einzuhalten. Die Entscheidung unterstreicht die Verpflichtung von Unternehmen, sich auf mögliche gesetzliche Anpassungen einzustellen, insbesondere wenn sie Geschäfte auf den europäischen Märkten tätigen. Dies ist ein bedeutendes Signal an Unternehmen, die mit der europäischen Energiepolitik in Berührung kommen.