Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen
Booking.com hat eine Niederlage im jahrelangen Rechtsstreit um die Bestpreisklauseln kassiert. Diese Klauseln, die Hotels verpflichteten, ihre Zimmer auf der Plattform nicht günstiger anzubieten als auf ihren eigenen Webseiten, wurden jetzt als kartellrechtswidrig eingestuft.
Das Urteil des EuGH stärkt Hoteliers, die sich seit Langem gegen diese Praxis wehren.
Kartellrecht stoppt Bestpreisklauseln
Es war ein langer Weg bis zum Urteil. Die Klauseln von Booking.com hatten es Hotels verboten, Zimmer direkt billiger anzubieten. Die Portale kassierten bei jeder Buchung eine Provision – und die zahlten am Ende die Kunden.
Das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof in Deutschland hatten die Klauseln schon für unzulässig erklärt, doch Booking.com versuchte, über ein Amsterdamer Gericht einen Umweg zu gehen.
Jetzt ist klar: Die Bestpreisklauseln sind nicht mit dem EU-Kartellrecht vereinbar. Der EuGH urteilte, dass diese Praxis den Wettbewerb einschränke und keineswegs notwendig sei, um Buchungsplattformen profitabel zu betreiben. Hotels könnten ihre Zimmer also künftig ohne Preisvorgaben günstiger anbieten.
Hoteliers feiern, Booking.com bleibt trotzig
Der Deutsche Hotelverband (IHA) zeigte sich zufrieden:
„Endlich haben wir Klarheit“, so Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Für viele Hoteliers, die durch die jahrelange Praxis wirtschaftliche Einbußen hinnehmen mussten, sei das Urteil eine späte Genugtuung. Es bestehe nun die Hoffnung, dass in Deutschland auch bald über mögliche Schadenersatzansprüche der betroffenen Hotels entschieden werde.
Bei Booking.com sieht man die Entscheidung weniger dramatisch. Zwar sei man enttäuscht, man bleibe jedoch bei der Auffassung, dass die Klauseln früher notwendig gewesen seien, um das Geschäft zwischen Hotels und der Plattform stabil zu halten.
Aktie bleibt stabil – Anleger entspannt
Trotz des Urteils zeigte sich der Markt unbeeindruckt. Die Aktie von Booking.com verlor am Handelstag nur geringfügig und blieb mit einem kleinen Plus von 0,5 Prozent überraschend stabil.
Grund dafür ist, dass Booking.com die umstrittenen Bestpreisklauseln bereits abgeschafft hat – dank des neuen EU-Digitalgesetzes (DMA), das ohnehin schärfere Regeln für digitale Plattformen vorsieht. In der Praxis hat das EuGH-Urteil also keine großen wirtschaftlichen Auswirkungen.
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