Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil zur Transparenz von Bonitätsauskünften eine bedeutende Entscheidung für den Verbraucherschutz getroffen. Betroffene Personen haben das Recht, die Grundlage der sie betreffenden Entscheidungen zu verstehen. Diese Klarstellung des EuGH zielt darauf ab, dass Verbraucher nachvollziehen können, wie ihre personenbezogenen Daten bei automatisierten Entscheidungsverfahren zum Einsatz kommen.
Dabei reicht es nicht aus, lediglich den zugrunde liegenden Algorithmus zu übermitteln. Vielmehr muss die Beschreibung so gestaltet sein, dass die Beteiligten erkennen, welche Daten in welcher Weise zur Score-Ermittlung beigetragen haben. Es könnte jedoch genügen, Informationen darüber zu geben, in welchem Ausmaß alternative Daten zu einem abweichenden Ergebnis geführt hätten.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte Bonität-Score, der das Zahlungsverhalten von Verbrauchern prognostizieren soll. Besonders bekannt in Deutschland ist der Score der Schufa, welcher von diversen Unternehmen zur Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt wird. Die Schufa liefert jedoch nicht alle Details zur Berechnung offen. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Wien, der zum Urteil führte, war durch die Ablehnung eines Mobilfunkvertrags aufgrund unzureichender Bonität ausgelöst worden.
Verbraucherschützer bewerten das Urteil positiv. Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentrale sieht darin einen bedeutenden Fortschritt im Verbraucherschutz. Verbraucher sollen künftig Zugang zu verständlichen Erklärungen der genutzten Kriterien und ihrer Gewichtung erhalten.
Die Schufa begrüßt die Entscheidung ebenfalls und betont, dass sie zur verständlicheren Gestaltung des Scorings beiträgt. Nach einer ersten Bewertung sieht sich die Auskunftei gut aufgestellt, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.