Die hitzigen Diskussionen über die Rückführung abgelehnter Asylbewerber in Europa erhalten neue Nahrung, insbesondere nach Vorfällen wie in Magdeburg und Aschaffenburg. Zahlreiche europäische Regierungen fordern seit langem strengere Vorgaben, um ausreisepflichtige Personen zügiger in ihre Heimat zu schicken. Nun plant die EU-Kommission, durch ein fortschrittliches Gesetzesvorhaben die Prozesse zu verschlanken und effizienter zu gestalten. Aktuell verlässt lediglich rund ein Fünftel der Ausreisepflichtigen die EU tatsächlich. Häufig scheitern Rückführungen an der Ablehnung der Aufnahme durch die Herkunftsländer oder langwierigen Verfahren. Besonders in Phasen hoher Migrationsströme stößt dieses Problem auf massive Kritik. Die neuen Regularien sollen nun gewährleisten, dass mehr abgelehnte Asylbewerber tatsächlich zurückkehren, indem die Abläufe optimiert werden. Einer der Kernpunkte des geplanten Gesetzes ist die Verpflichtung für abgelehnte Asylbewerber, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. EU-Kommissar Magnus Brunner deutete an, dass die Verweigerung der Zusammenarbeit mit Konsequenzen geahndet würde. Strengere Maßnahmen sind des Weiteren für Personen vorgesehen, die als Sicherheitsrisiko gelten, bis hin zur Inhaftierung zur Vorbereitung der Rückführung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen. So sollen Abschiebebescheide in allen EU-Mitgliedstaaten gleichberechtigt gelten, um eine Umgehung des Verfahrens durch Weiterreisen zu verhindern. Ebenso wird die Errichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU ins Gespräch gebracht, um die Verfahren zu erleichtern und Wiederkehr zu hindern. Der schwedische Migrationsminister Johan Forssell hob hervor, dass die EU-Kommission hier eine koordinierende Rolle übernehmen müsse und betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Einrichtungen statt individueller Anstrengungen der 27 Mitgliedstaaten. Das italienische "Albanien-Modell", das die Unterbringung von Asylsuchenden in Drittstaaten vorsieht, wird in den aktuellen Plänen der Kommission jedoch keine Berücksichtigung finden, da es rechtlich umstritten ist und die italienische Regierung hierzu bereits rechtliche Rückschläge erlebte. Kommissar Brunner bezeichnet die Rückführungspläne als das fehlende Bindeglied zur vollständigen Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts. Trotz einer beschlossenen Asylreform im Frühjahr bleiben Zweifel an ihrer Wirksamkeit, und die Umsetzung kann sich noch bis 2026 verzögern. Die formelle Einführung des neuen Gesetzes bleibt offen und wird von den begleitenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat abhängen.
Politik
EU vor neuer Ära der Rückführungspolitik
