Die Europäische Union hat das Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet, das nun in Kraft getreten ist. Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Verordnung ist es, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Umgang mit der Technologie besser zu schützen.
Künstliche Intelligenz bezieht sich zumeist auf Anwendungen, die maschinelles Lernen nutzen. Diese Software analysiert große Datenmengen und zieht daraus Schlussfolgerungen, um menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. Sie wird bereits in vielen Bereichen eingesetzt, beispielsweise bei Computertomografen, selbstfahrenden Autos und Chatbots.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Nutzung von KI-Systemen transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich erfolgt. Besonders risikoreiche Anwendungen in kritischen Infrastrukturen, Bildung und Gesundheitswesen sind dabei strengen Anforderungen unterworfen. Systeme, die gegen EU-Werte verstoßen, wie etwa „Social Scoring“, sind verboten.
Verbraucher sollen besser vor risikobehafteten KI-Anwendungen geschützt werden. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sind untersagt. KI-Anwendungen müssen transparent gekennzeichnet werden, sodass Verbraucher leicht erkennen können, welche Programme auf Künstlicher Intelligenz basieren.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt schrittweise. Einige Regelungen, wie das Verbot von Systemen mit „unannehmbaren Risiken“, treten bereits nach einem halben Jahr in Kraft. Ein umfassender Verhaltenskodex für KI-Anbieter soll bis April nächsten Jahres vorliegen. Die Mehrheit der Punkte wird innerhalb von zwei Jahren implementiert, während besonders risikoreiche Systeme drei Jahre Zeit haben, die Anforderungen zu erfüllen.
Bei Regelverstößen drohen empfindliche Strafen. Der Einsatz verbotener Technologien kann mit bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens geahndet werden. Weitere Verstöße können Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes nach sich ziehen.
Die Einführung des Gesetzes wird von Kritik begleitet. Experten sind uneins, ob das Gesetz die Entwicklung von KI voranbringt oder bremst. Tobias Bacherle von den Grünen fordert klare Regeln für die biometrische Überwachung, um Freiheitsrechte zu schützen. Bundesdigitalminister Volker Wissing bemängelt, die Regelungen könnten zu innovationshemmend sein und plädiert für eine „bürokratiearme“ Umsetzung in Deutschland. Die EU-Kommission plant jedoch regelmäßige Überprüfungen der Regelungen, um sie an die schnelle technologische Entwicklung anzupassen.