Die europäische Aufsichtsbehörde hat Bluesky, das schnell wachsende soziale Netzwerk, das viele ehemalige Nutzer von Elon Musks Plattform X angezogen hat, wegen Nichteinhaltung zentraler Informationsanforderungen gerügt. Laut einem Sprecher der Europäischen Kommission, Thomas Regnier, sei Bluesky bislang nicht der Verpflichtung nachgekommen, eine spezifische Seite mit Nutzerzahlen innerhalb der EU sowie der rechtlichen Etablierung bereitzustellen. Diese Anforderungen gelten für alle Plattformen im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Interesse an Bluesky stieg rasant an, insbesondere nachdem Politiker, Akademiker und Journalisten in Scharen von Musks Plattform X auf die Alternative umgesattelt haben. Der Mangel an Inhalten und Richtlinien zur Moderation auf X scheint eine Verschiebung in der Nutzerbasis begünstigt zu haben. Auch hochrangige Persönlichkeiten wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben kürzlich ein Konto bei Bluesky eingerichtet. Während die Kommission die 27 Mitgliedsstaaten befragt, ob sie Informationen über eine potenziell EU-basierte Niederlassung von Bluesky finden können, blieb eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen bislang aus. Ein offizielles Statement von Bluesky zu diesem Vorfall steht ebenfalls noch aus. Seit dem US-Wahltag verzeichnete die Plattform in den USA und Großbritannien ein Nutzerwachstum von fast 300 Prozent auf 3,5 Millionen tägliche Nutzer. Die Bestrebungen von Bluesky, ein offenes Protokoll für Entwickler zu schaffen, erinnert stark an das Konzept von X, mit der Möglichkeit, kurze Nachrichten und Bilder zu posten. Die erweiterte Überprüfung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem insbesondere Musks Plattform X wegen möglicher Verstöße gegen das digitale Gesetzeswerk der EU, dem Digital Services Act, unter die Lupe genommen wird. Zusätzliche Prüfungen gegen andere Plattformen wie YouTube, TikTok und Snap sind im Gange, wobei der Einsatz von künstlicher Intelligenz und deren Auswirkungen auf die Verbreitung illegalen oder gefälschten Inhalts untersucht werden. Unternehmen, die gegen die Regelungen verstoßen, können mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belangt werden. Wiederholungstäter riskieren sogar ein Verbot im europäischen Raum. Auch wenn Bluesky aktuell nicht direkt reguliert werden kann, da es nicht die notwendige Schwelle erreicht, könnte bei Identifizierung eines EU-Vertreters eine Kontaktaufnahme durch die Kommission in Betracht gezogen werden.