Der Europäische Rat hat eine weitreichende Verordnung zur erheblichen Reduzierung von Verpackungsmüll in der Europäischen Union verabschiedet. Mit verbindlichen Wiederverwendungszielen und Einschränkungen für verschiedene Einwegverpackungen zielt die neue Regelung darauf ab, die gesamte Lebensdauer von Verpackungsmaterialien nachhaltig zu gestalten. Die Gesetzgebung setzt ambitionierte Ziele für recycelten Inhalt in Verpackungen, darunter bis zu 65% für Einwegplastikflaschen bis 2040. Dabei wird nicht nur das Gewicht und Volumen von Verpackungen ins Visier genommen, sondern auch der Einsatz bedenklicher Substanzen wie per- und polyfluorierte Alkylverbindungen in Lebensmittelverpackungen eingeschränkt. Ergänzend dazu werden neue Kennzeichnungspflichten eingeführt, um die Entscheidungsfindung der Verbraucher zu erleichtern. Einwegplastikverpackungen für verpackte Obst- und Gemüseprodukte unter 1,5 kg sowie bestimmte Speisen und Getränke im Gastgewerbe sind ebenfalls von den neuen Einschränkungen betroffen. Zudem gibt es verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Orientierungspunkte für 2040. Auch Takeaway-Geschäfte sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden die Nutzung eigener Behälter zu ermöglichen, ohne zusätzliche Gebühren zu erheben. Die Verordnung tritt 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und markiert damit das Ende des Gesetzgebungsprozesses. Trotz steigender Recyclingquoten in der EU übersteigt die Menge an Verpackungsmüll weiterhin die Bemühungen um Recycling. Im Jahr 2022 erzeugte die EU fast 186,5 kg Verpackungsmüll pro Kopf, wobei Kunststoffverpackungen 36 kg ausmachten. Die seit 1994 bestehende und mehrfach überarbeitete Richtlinie hat bisher nicht ausreichend zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen beigetragen. Die Europäische Kommission hatte daher im November 2022 einen neuen Verordnungsvorschlag unterbreitet, um die bisherige Richtlinie zu ersetzen und den Rahmen für das Management von Verpackungsabfällen zu modernisieren. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich Ende 2023 auf die Verordnung und erzielten am 4. März 2024 eine vorläufige Einigung nach informellen Verhandlungen.