12. Dezember, 2024

Politik

EU plant verschärfte Sanktionen gegen russische Schattenflotte

EU plant verschärfte Sanktionen gegen russische Schattenflotte

Die Europäische Union bereitet ein neues Sanktionspaket vor, das auf schärfere Maßnahmen gegen die sogenannte russische Schattenflotte abzielt, die trotz bestehender Beschränkungen weiterhin Öl und Ölprodukte transportiert. Rund 50 weiteren russischen Schiffen soll das Einlaufen in EU-Häfen untersagt und die Nutzung europäischer Dienstleistungen verwehrt werden. Diese Initiative folgt auf einen früheren Schritt, bei dem bereits 24 Schiffe auf eine Schwarze Liste gesetzt wurden. Das Sanktionspaket baut darauf auf, etwa 30 weitere Akteure zu ins Visier zu nehmen, die Verbindungen zum russischen Verteidigungssektor unterhalten. Auch Akteure aus China, die etwa in der Drohnenproduktion für den Krieg gegen die Ukraine involviert sind, sollen betroffen sein. Vermögenssperren und Einreiseverbote für zahlreiche Personen sind ebenfalls geplant. Die aktuellen Planungen müssen noch formell bestätigt werden und sollen am kommenden Montag von den außenpolitischen Spitzen der EU-Staaten abgesegnet werden. Neben wirtschaftlichen Auswirkungen stehen auch Umweltrisiken im Fokus dieser Maßnahmen. Umweltorganisationen warnen vor den Gefahren, die von überalterten Schiffen ausgehen, die ohne gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung wie Identifizierungssysteme unterwegs sind. Dies hat bereits zu Unbehagen in Ostsee-Anrainerstaaten und bei Umweltorganisationen wie Greenpeace geführt, die eine akute Bedrohung der deutschen Ostseeküste befürchten. Im Vorfeld der Einigung gab es Diskussionen über die Dauer der bestehenden Ausnahmeregelungen, die europäischen Firmen geordneten Rückzug aus Russland ermöglichen sollen. Während einige EU-Länder wie Lettland und Litauen für ein schnelles Ende dieser Regelungen plädierten, setzten sie sich damit nicht durch. Ein weiteres Sanktionspaket könnte anlässlich des dritten Jahrestages des Kriegsbeginns nächstes Jahr folgen, während die aktuellen Maßnahmen bis Jahresende rechtskräftig werden sollen.