Die Europäische Kommission hat Spanien vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht, um eine mutmaßliche Steuerungleichbehandlung von im Ausland lebenden Steuerpflichtigen anzugehen. Der Streitpunkt dreht sich dabei um den Verkauf von Vermögenswerten wie Immobilien: Während ansässige Steuerzahler die Option besitzen, die Steuerforderungen entweder sofort zu begleichen oder über einen längeren Zeitraum in Raten abzuzahlen, ist dies für im Ausland lebende Personen nicht möglich. Diese müssen die komplette Steuerlast direkt entrichten. Nach Ansicht der Kommission verstößt dies gegen die EU-weiten Regeln des freien Kapitalverkehrs und stellt eine Form der Diskriminierung dar. Die EU-Kommission hatte Spanien darauf hingewiesen, die ungleiche steuerliche Behandlung von Auslandssteuerpflichtigen zu korrigieren. Da Madrid dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, sieht sich das Gremium nun gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten. Mit der Klage vor dem höchsten europäischen Gericht untermauert die Kommission ihr Bestreben, gleiche Bedingungen für alle EU-Bürger bei der Steuerbehandlung zu gewährleisten – ein wichtiges Signal für den europäischen Binnenmarkt. Ob die Intervention der Brüsseler Behörde Früchte tragen wird, bleibt abzuwarten. Spannung und Dramatik sind jedenfalls vorprogrammiert im Ringen um Steuerfairness auf europäischer Bühne.
Wirtschaft
EU-Kommission zieht gegen Spanien vor Gericht: Steuerungleichheit im Fokus
