Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie gegen das französische Modehaus Pierre Cardin und den deutschen Bekleidungshersteller Ahlers eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5,7 Millionen Euro verhängt hat. Der Grund für diese Entscheidung ist ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln.
Zwischen 2008 und 2011 sollen die beiden Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben, um Ahlers vor Konkurrenz in europäischen Ländern zu schützen, in denen das Unternehmen über eine Pierre Cardin-Lizenz verfügte. Diese Praktiken wurden als Hemmnis für den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes betrachtet und behinderten Einzelhändler dabei, Produkte aus Mitgliedstaaten zu günstigeren Preisen zu beziehen.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die in ihrer Funktion als Wettbewerbswächter der EU agiert, folgte auf Durchsuchungen bei Pierre Cardin im Jahr 2021 und bereits im Vorjahr erlassenen Anklagen. Die Strafe teilt sich auf in 2,2 Millionen Euro für Pierre Cardin und 3,5 Millionen Euro für Ahlers.