07. September, 2024

Märkte

EU-Kommission untersucht mögliche Kartellabsprachen zwischen Delivery Hero und Glovo: Strafen in Millionenhöhe drohen

EU-Kommission untersucht mögliche Kartellabsprachen zwischen Delivery Hero und Glovo: Strafen in Millionenhöhe drohen

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen eingeleitet. Im Visier der Ermittler steht auch das spanische Unternehmen Glovo. Die Behörden vermuten, dass sich beide Konzerne über Preise und Strategien abgestimmt haben könnten. Insbesondere wird geprüft, ob solche Absprachen vor der vollständigen Übernahme von Glovo durch Delivery Hero im Juli 2022 stattgefunden haben könnten. Delivery Hero hält an seinen Zielen für 2024 fest und strebt ab dem kommenden Jahr eine verbesserte Profitabilität an.

Bereits im November letzten Jahres führte die EU-Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durch. Das Unternehmen betonte damals seine volle Kooperationsbereitschaft mit den Behörden. Trotz eines Firmensitzes in Berlin betreibt Delivery Hero in Deutschland kein eigenes Lieferdienstangebot.

Die Brüsseler Behörde wies darauf hin, dass Delivery Hero und Glovo zu den größten Lieferdienstanbietern in Europa gehören. Als Minderheitsaktionär hält Delivery Hero seit Juli 2018 Anteile an Glovo und übernahm im vergangenen Jahr die vollständige Kontrolle über das Unternehmen. Die Untersuchungen der EU-Kommission konzentrieren sich auf mögliche kartellrechtliche Verstöße vor dieser Übernahme.

Delivery Hero hatte vor gut zwei Wochen bekanntgegeben, dass die Strafe wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Kartellrecht über 400 Millionen Euro betragen könnte. Zuvor hatte das Unternehmen lediglich 186 Millionen Euro für den Konflikt zurückgelegt und kündigte nun eine erhebliche Erhöhung der Rückstellungen an.

Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen verdächtigen die Behörden, dass Delivery Hero und Glovo eine Vereinbarung getroffen haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Zudem könnten die beiden Unternehmen Märkte räumlich untereinander aufgeteilt haben. Die Kommission betont jedoch, dass noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, ob tatsächlich gegen EU-Vorschriften verstoßen wurde.