Der Lufthansa bleibt vorerst eine Anweisung der EU-Kommission erspart, Passagiere der Konkurrenzfluggesellschaft Condor über das Drehkreuz Frankfurt zu transportieren. Zuvor hatte die Kommission ein entsprechendes Kartellverfahren mit Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsverhältnisse angestoßen, dies jedoch nach eingehender Prüfung aller Beweise zurückgestellt. Im Zentrum des Interesses steht die Flugstrecke Frankfurt-New York, die nicht nur von Lufthansa, sondern auch von der Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird.
Die EU-Kommission teilte mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anordnung nicht vollständig erfüllt seien. Dennoch bleibe die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternhmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln unter Beobachtung. Das Gemeinschaftsunternehmen A++, bestehend aus Lufthansa, United und Air Canada, ist weiterhin verpflichtet, anderen Fluggesellschaften den Zugang zum Drehkreuz Frankfurt zu erleichtern. Diese Vorgaben stammen aus einem rechtlichen Auflagenkatalog von 2013.
Condor musste bereits Anpassungen vornehmen, nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der rechtlichen Grundlage eines Vertrags zwischen Lufthansa und Condor geäußert hatte, der im Dezember 2024 endete. Die Ferienfluggesellschaft kann derzeit nur unter schlechteren Bedingungen Plätze auf Lufthansaflügen buchen, was bereits zu Einschnitten in ihrem Nordamerika-Programm geführt hat. Als Gegenmaßnahme organisiert Condor verstärkt eigene Zubringerflüge nach und von Frankfurt.
Obgleich die Brüsseler Wettbewerbshüter sich aus dem laufenden Verfahren zurückgezogen haben, verweigert Condor weiterführende Kommentare zu den Entwicklungen. Die Airline bleibt zuversichtlich, dass die ausstehenden Verfahren bei Kartellamt und EU-Kommission zugunsten des Wettbewerbs entschieden werden. Gespräche mit der Lufthansa laufen weiter, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, während Lufthansa sich bislang in Schweigen hüllt.
Die Aufsicht der EU-Kommission stellt sicher, dass die Wettbewerbsregeln innerhalb Europas eingehalten werden, um monopolartige Strukturen zu verhindern, die Verbraucherrelationen beeinträchtigen könnten.