28. September, 2024

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EU-Kommission rügt schleppende Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

EU-Kommission rügt schleppende Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Deutschland und nahezu alle anderen EU-Staaten ein entscheidendes europäisches Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bislang nicht schnell genug in nationales Recht umgesetzt haben. Aus diesem Grund hat die Brüsseler Behörde einen Mahnbrief an Berlin und weitere Hauptstädte versandt und damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik und 25 weitere Länder eingeleitet. Dänemark ist das einzige Land, das die Kommission fristgerecht über die vollständige Umsetzung der Richtlinie informiert hat.

Die Richtlinie sieht Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als auch für die notwendige Infrastruktur vor. Zudem werden klare Fristen für die Genehmigungsverfahren festgelegt. Diese Maßnahmen sollen den flächendeckenden Ausbau erneuerbarer Energien fördern und damit zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.

Sollten Deutschland und die anderen betroffenen Länder die Kommission nicht rechtzeitig über die Umsetzung der Richtlinie informieren, könnte die Behörde das Verfahren weiter eskalieren. In einem solchen Fall könnte die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof landen und im schlimmsten Fall zu einer Geldbuße führen.

Die CDU-Europaabgeordnete Andrea Wechsler zeigte sich besorgt: "Dass auch Deutschland die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, ist erschütternd." Sie sieht insbesondere das Wirtschaftsministerium in der Pflicht und hofft, dass die eingeleiteten Verfahren zu mehr Engagement und Ehrgeiz in den Hauptstädten führen werden.