Im langjährigen Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe gegen den amerikanischen Tech-Konzern Intel könnte die EU-Kommission erneut eine Niederlage vor Gericht erleiden. Generalanwältin Laila Medina empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Gutachten, zwei von sechs von der Kommission angeführte Gründe gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union abzulehnen. Das Gericht der EU hatte im Jahr 2022 geurteilt, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass beanstandete Rabatte tatsächlich rechtswidrig dazu geführt hätten, dass Konkurrenten vom Markt verdrängt wurden.
Der Konflikt um die Vorwürfe gegen Intel zieht sich bereits seit vielen Jahren hin. 2009 verhängte die EU-Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen den Mikroprozessorhersteller. Damals hatte die Brüsseler Behörde die Geldbuße damit begründet, dass Intel seine dominante Position auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht habe.
Nach mehreren Jahren Rechtsstreit erklärte das Gericht der EU einen Teil der Entscheidung der EU-Kommission über die Geldstrafe für nichtig. Dagegen legt die Kommission nun vor dem EuGH Einspruch ein. Das Gutachten von Generalanwältin Medina deute jedoch darauf hin, dass der EuGH möglicherweise nicht von den von der Kommission vorgebrachten Argumenten überzeugt sein könnte.
Es ist zu beachten, dass die Gutachten für den EuGH nicht bindend sind, jedoch folgen die Richterinnen und Richter in Luxemburg oft den Einschätzungen ihrer Generalanwälte. In diesem Fall hatte Medina auf Anfrage des Gerichtshofs zwei der sechs von der Kommission vorgebrachten Rechtsmittelgründe geprüft, die gegen das Urteil des Gerichts der EU vorgebracht wurden. In ihrem Gutachten kam sie jedoch zu dem Schluss, dass die von der Kommission angeführten Argumente nicht ausreichend seien, um das Urteil des Gerichts in Frage zu stellen.