Die Nachrichtenlandschaft atmet kurz auf: Apples iMessage bleibt exklusiv und muss seine digitale Kommunikationsfestung nicht für Konkurrenten öffnen. Nicht anders ergeht es den Diensten Bing, Edge und Microsoft Advertising, die, wie die EU-Kommission nach gründlicher Prüfung feststellt, nicht den strikten Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) unterliegen. Während Apple mit Datenschutzargumenten seine Plattform verteidigt, bleibt die Kommission wachsam und kündigt an, Marktentwicklungen rund um diese Services weiterhin zu überwachen.
Seit geraumer Zeit arbeitet die EU-Kommission daran, den Einfluss von Technologie-Giganten auf den digitalen Märkten zu begrenzen. Firmen wie Amazon und Meta, auch bekannt als die sogenannten Gatekeeper des Internets, stehen dabei besonders im Fokus. Der DMA soll sicherstellen, dass Chat-Dienste von marktbeherrschenden Unternehmen für kleinere Messaging-Anbieter geöffnet werden müssen. Hierbei werden bereits WhatsApp und Messenger von Meta spezifischen Regulierungen unterzogen, während Gruppenchats erst in den nächsten Jahren nachziehen müssen.
Die hitzige Debatte um die Öffnung der Messenger-Dienste fiel unter anderem der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Opfer. Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Schwächung von Schutzmechanismen führten zu gebremsten Plänen. Apple, das iMessage derzeit auf hauseigenen Geräten beschränkt und, farblich abgesetzt, die Trennung zwischen internen und externen Nachrichten markiert, sieht sich durch die Entscheidung bestärkt.
Die US-Landschaft beleuchtet indessen einen Versuch von Beeper, die exklusive iMessage-Welt zu Googles Android-Ökosystem zu überbrücken – ein Vorhaben, das von Apple unterbunden wurde. Jedoch kündigte der iPhone-Gigant an, in der näheren Zukunft RCS, den Nachfolgestandard von SMS, zu unterstützen, wenngleich "grüne Blasen" bestehen bleiben könnten.
Der Kern des DMA zielt darauf ab, die Dominanz der Internetgroßmächte zu beschneiden, fairen Wettbewerb zu fördern und Nutzern mehr Alternativen im Onlinehandel anzubieten. Firmen stehen unter der DMA-Gesetzgebung, sofern bestimmte hohe finanzielle Schwellen und eine signifikante Menge an Nutzern in der EU verzeichnet werden können.