26. Oktober, 2024

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EU-Kommission greift durch: Geldbußen für Anti-Wettbewerbspraktiken bei ČD und ÖBB

EU-Kommission greift durch: Geldbußen für Anti-Wettbewerbspraktiken bei ČD und ÖBB

Die Europäische Kommission hat den tschechischen Bahnbetreiber České dráhy (ČD) und die österreichische Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 48,7 Millionen Euro belegt. Grund hierfür ist der Verstoß gegen die Kartellvorschriften der Europäischen Union, da beide Unternehmen in einer Kooperation agierten, um den Wettbewerber RegioJet vom Markt fernzuhalten. Von 2012 bis 2016 sollen ČD und ÖBB durch eingeschränkten Zugang zu gebrauchten Waggons den Wettbewerb im Bahn-Personenverkehr behindert haben. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Marktstellung zu sichern und RegioJets Expansionsbestrebungen auf der Strecke zwischen Prag und Wien zu unterbinden. Ermittelt wurde, dass sich die Unternehmen über den Verkauf von Waggons abstimmten und Ausschreibungen manipulierten, um RegioJet keine Chance auf den Erwerb der hochwertigen gebrauchten ÖBB-Waggons zu geben. Diese waren für RegioJet wegen ihrer modernen Ausstattung und ihrer Betriebsgenehmigung in Tschechien besonders wichtig. Zudem wurde vertrauliche Angebotsinformationen ausgetauscht, womit der Verkaufsprozess weiter untergraben wurde. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, äußerte sich dazu: "Heute bestrafen wir ČD und ÖBB mit einer Geldbuße von insgesamt 48,7 Millionen Euro, weil sie in ihrer etablierten Position die Expansion des Wettbewerbers RegioJet verhinderten. Attraktive Bahn-Personenverkehrsdienste sind entscheidend für die Reduzierung unseres CO2-Fußabdrucks und wir dulden keine Einschränkung des Wettbewerbs." Die Strafmaßnahme beruht auf den Leitlinien der Kommission von 2006 zur Berechnung von Geldbußen, wobei Schwere, geografische Reichweite und Dauer des Verstoßes berücksichtigt wurden. Durch die Kooperation der ÖBB mit dem Kronzeugenprogramm der Kommission wurde ihre Geldbuße um 45 % reduziert, da sie Beweise für die Existenz des Kartells lieferten. Der Einsatz der Kommission, welcher unangemeldete Inspektionen im Juni 2016 sowie eine Mitteilung der Beschwerdepunkte im Juni 2022 beinhaltete, zeigt ihr Engagement, Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durchzusetzen. Dieser Artikel untersagt Absprachen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt der EU beeinträchtigen.