25. November, 2024

Technologie

EU-Kommission gewährt Ausnahmen für Apple und Microsoft

EU-Kommission gewährt Ausnahmen für Apple und Microsoft

In einem jüngst veröffentlichten Beschluss hat die Europäische Kommission eine gewichtige Entscheidung in Bezug auf die Regulierung der digitalen Marktmacht getroffen: Einige Dienstleistungen der Technologie-Giganten Apple und Microsoft werden vorübergehend von den strikten Auflagen des Digital Markets Act (DMA) ausgenommen. Konkret geht es dabei um Apples iMessage, Microsofts Suchdienst Bing, den Internetbrowser Edge sowie das Werbetool Microsoft Advertising. Obwohl anfänglich anders angedacht, unterliegen diese Services momentan nicht den Regelungen für dominante Online-Unternehmen. Gleichwohl betont die Kommission, das Marktgeschehen hinsichtlich dieser Dienste weiterhin genau im Auge zu behalten.

Mit dem DMA beabsichtigt die EU seit geraumer Zeit, die marktbeherrschende Stellung von Tech-Unternehmen wie Amazon und Meta, Muttergesellschaft führender Plattformen wie Facebook, WhatsApp und Instagram, zu beschneiden. Diese Firmen gelten als sogenannte "Gatekeeper", da sie aufgrund ihrer Marktposition als Vermittler zwischen einer Vielzahl von Nutzern und Anbietern fungieren. Für solche Unternehmen sind unter dem DMA diverse Gebote und Verbote vorgesehen. Hierunter fällt beispielsweise das Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Quellen, das fortan nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer erlaubt ist. Des Weiteren müssen etablierte Messenger-Dienste ihre Plattformen für Nachrichten von kleineren Anbietern öffnen, eine Regelung, die allerdings für Gruppenchats erst in einigen Jahren Anwendung finden wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln können drastische Strafen nach sich ziehen, einschließlich Geldbußen und im Extremfall die Unternehmensaufspaltung.

Ziel des DMA ist es somit, die Dominanz der Internetgiganten zu begrenzen, einen faireren Wettbewerb zu kreieren und den Verbrauchern eine größere Freiheit bei der Auswahl von Online-Services zu bieten. Die Kriterien für die Einstufung als unter den DMA fallendes Unternehmen sind anspruchsvoll: Sie müssen einen Mindestjahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von im Schnitt 75 Milliarden Euro aufweisen sowie einen wesentlichen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.