19. September, 2024

Economic

EU-Kommission genehmigt Milliardenentschädigung für ostdeutsches Bergbauunternehmen Leag

EU-Kommission genehmigt Milliardenentschädigung für ostdeutsches Bergbauunternehmen Leag

Die EU-Kommission hat die Weichen für eine staatliche Entschädigung des ostdeutschen Bergbauunternehmens Leag gestellt. Der Betrag von bis zu 1,75 Milliarden Euro soll bereits genehmigt sein, wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte. Dies erfolgt im Rahmen des schrittweisen Kohleausstiegs, der bis 2038 geplant ist. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) betonte die Bedeutung dieser Entscheidung insbesondere für die Menschen in der Region. Die Entschädigung sichert sowohl die soziale Absicherung der Beschäftigten als auch die Tagebaufolgekosten ab. Leag-Chef Thorsten Kramer äußerte sich positiv und bezeichnete die Entschädigung als essenziellen Baustein für die grüne Transformation des Unternehmens. Bereits 2021 hatte Deutschland die geplante Entschädigung bei der Kommission angemeldet. Für den Ausgleich von Wettbewerbshindernissen mussten zunächst die Regularien der Brüsseler Wettbewerbshüter eingehalten werden. Nun liegt eine vorläufige beihilferechtliche Bewertung vor, die den Entschädigungen grundsätzlich zustimmt. Die Entschädigung umfasst 1,2 Milliarden Euro zur Deckung von Fixkosten, wie Rekultivierungskosten und Sozialvereinbarungen, unabhängig vom tatsächlichen Ausstiegsdatum der Leag aus der Kohleverstromung. Weitere 550 Millionen Euro sind an bestimmte Bedingungen gebunden und werden nur gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass Leag durch die gesetzlichen Ausstiegsregelungen Gewinne entgehen würden. Während für das Rheinische Revier bereits ein vorgezogener Kohleausstieg für 2030 beschlossen wurde, ist ein vorzeitiger Ausstieg in Ostdeutschland umstritten. Die Bundesregierung hält aktuell am gesetzlichen Ausstiegsdatum bis 2038 fest. Wirtschaftsminister Habeck betonte jedoch die Wichtigkeit einer konsensualen Lösung für eine vorgezogene Beendigung des Kohleabbaus auch im Osten. Gleichzeitig sollen reformierte europäische Emissionshandelsregeln und der Ausbau erneuerbarer Energien die Kohleverstromung sukzessive unrentabler machen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant zudem, den Strukturwandel durch erweiterte staatliche Förderprogramme in den bisherigen Kohleregionen zu unterstützen. Abschließend ist zu erwähnen, dass die EU-Kommission bereits im Dezember eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für den Energiekonzern RWE genehmigt hatte, um den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung und -verstromung bis 2030 zu ermöglichen.