Die EU-Kommission hat die deutsche Lufthansa dazu aufgefordert, Passagiere der Fluggesellschaft Condor wieder an das Drehkreuz Frankfurt zu befördern. Grund zur Sorge ist der Wettbewerb auf der Flugstrecke zwischen Frankfurt und New York, welche auch von Condor bedient wird. Bereits im Mai 2013 wurden dem gemeinsamen Unternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada Auflagen erteilt, um anderen Fluglinien den Zugang nach Frankfurt zu erleichtern.
Lufthansa hatte im Dezember 2024 beschlossen, diese Zubringerflüge für Condor zu beenden, was auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurückzuführen ist. Dieser äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Lufthansa gekündigten Vertrags mit Condor. In der Folge sah die EU-Kommission das Risiko eines „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens“ gegeben, sollten die Zubringerflüge ausfallen.
Condor steht derzeit vor der Herausforderung, Plätze in Lufthansa-Maschinen nur noch zu schlechteren Konditionen als zuvor buchen zu können. Daher hat die Airline ihr Nordamerika-Programm reduziert und bemüht sich, eigenständige Zubringerflüge zu deutschen und europäischen Flughäfen zu etablieren.
Der Lufthansa-Konzern zeigt sich indes kritisch gegenüber der EU-Kommission und kündigte an, die jüngst getroffene Entscheidung aus Brüssel eingehend zu prüfen. Diese hatte lediglich ihre Absicht bekundet, eine Anweisung an das Unternehmen A++ zu erlassen, ohne jedoch eine Frist für das kartellrechtliche Prüfverfahren zu setzen. Lufthansa hat nun Gelegenheit, zur Position der Kommission Stellung zu nehmen, bevor über die Umsetzung möglicher Maßnahmen entschieden wird.
Die Aufsicht durch Brüssel soll sicherstellen, dass europäische Firmen das geltende Wettbewerbsrecht einhalten, um der Entstehung von Monopolen vorzubeugen, die verbraucherschädliche Preissteigerungen begünstigen könnten.