Die Europäische Kommission hat kürzlich ihre Absicht verkündet, den Automobilherstellern mehr Flexibilität bei der Einhaltung der Klimavorgaben zu gewähren. Anstatt die CO2-Grenzwerte jährlich einzuhalten, sollen die Unternehmen ihre Durchschnittswerte über einen Zeitraum von drei Jahren berechnen können. Diese geplante Anpassung tritt jedoch erst in Kraft, wenn sie von einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments gebilligt wird. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass diese Veränderung keineswegs einen Rückschritt im Klimaschutz bedeutet. Vielmehr bleibe man weiterhin den vereinbarten Klimazielen verpflichtet.
Die vorgesehene Regeländerung zielt darauf ab, den Autobauunternehmen zu ermöglichen, einen durchschnittlichen CO2-Wert für die Jahre 2025 bis 2027 zu ermitteln. Hintergrund dieser Anpassung ist die jüngste Verschärfung der Flottengrenzwerte, die seit Jahresbeginn eine zusätzliche Herausforderung für die ohnehin unter Druck stehende Automobilindustrie darstellt. Diese Grenzwerte beruhen auf dem durchschnittlichen CO2-Ausstoß der in der EU verkauften Fahrzeuge, und es ist geplant, diese bis 2035 schrittweise auf null Gramm CO2 zu senken.
Als Reaktion auf die gegenwärtigen Anforderungen haben viele Hersteller begonnen, Emissionsrechte von anderen Unternehmen zu kaufen, die ihre eigenen Klimaziele übertreffen. Diese Praxis stößt auf Kritik, insbesondere seitens des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese, der befürchtet, dass europäische Gelder in die Kassen ausländischer Konkurrenten, wie des Tesla-CEOs Elon Musk, fließen könnten. Er betonte, dass die Klimaziele erreicht werden müssen, jedoch nicht zulasten einer immer wohlhabender werdenden Konkurrenz.
Grünen-Abgeordneter Michael Bloss äußerte Besorgnis, dass die geplante Anpassung der Regelungen das Risiko birgt, auch andere gesetzliche Aspekte zu verändern. Sowohl die Grünen als auch die SPD lehnen diese Möglichkeit strikt ab. Jedoch brachte SPD-Europaabgeordneter Tiemo Wölken ein Beschleunigungsverfahren ins Gespräch, vorausgesetzt, es wird sichergestellt, dass ausschließlich die Regelungen zu den CO2-Strafen betroffen sind. Damit möchte er gewährleisten, dass die notwendige Dringlichkeit bei der Anpassung gewahrt bleibt, ohne die integralen Ziele der Klimapolitik zu gefährden.