Die EU-Kommission hat grünes Licht für staatliche Notfallmaßnahmen gegen hohe Energiekosten gegeben. Damit haben die EU-Staaten die Möglichkeit, einen Teil der Mehrkosten für Energie abzudecken, falls diese deutlich teurer sind als vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dies gab die Kommission in einer Pressemitteilung am Montag in Brüssel bekannt.
Die Entscheidung ermöglicht es den EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen wie die Gas- und Strompreisbremse aufrechtzuerhalten. Deutschland kann laut einem Diplomaten diese Maßnahmen nun theoretisch weiterhin umsetzen. Die entsprechenden EU-Regelungen sollen bis zum 30. Juni verlängert werden.
Allerdings äußerte Wirtschaftsminister Robert Habeck Bedenken, ob nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts finanzielle Mittel für diese Notfallmaßnahmen zur Verfügung stehen. Seiner Auffassung nach gefährdet das Urteil auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen finanziert werden. Habeck erklärte im Deutschlandfunk: "Das Urteil bezieht sich auf alle Fonds, die überjährig sind und so fundamental gesprochen sind."
Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe untersagt, Corona-Kredite nachträglich für Klimaschutz und Modernisierung der Industrie umzuwidmen. Dadurch fehlen dem wirtschaftlich vom Kernhaushalt getrennten Sondervermögen, dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds, 60 Milliarden Euro. Die Frage, wie die Ampel-Koalition dieses Finanzloch stopfen wird, ist noch offen.
Parallel dazu verlängert die EU-Kommission Maßnahmen, um die Folgen von Sanktionen und anderen Kriegsauswirkungen für Unternehmen abzumildern. Betroffene Unternehmen können Unterstützung in Höhe von bis zu 280.000 Euro in der Landwirtschaft, bis zu 335.000 Euro für Fischer und Aquakulturbetriebe sowie bis zu 2,25 Millionen Euro für Unternehmen in anderen Sektoren erhalten.