20. Mai, 2024

Wirtschaft

EU-Gericht kassiert Beihilfegenehmigung für Fluglinie Condor

EU-Gericht kassiert Beihilfegenehmigung für Fluglinie Condor

In einem bedeutsamen Urteil hat das Gericht der Europäischen Union die Freigabe staatlicher Beihilfen für den Fluganbieter Condor durch die Europäische Kommission für ungültig erklärt. Die Richter monierten, dass vorab eine eingehendere Überprüfung hätte stattfinden müssen. Die Entscheidung des Gerichts impliziert indes nicht die sofortige Rückforderung der gewährten Mittel durch die Fluggesellschaft. Es bleibt der Kommission vorbehalten, nachträglich ein detailliertes Prüfverfahren durchzuführen, oder es könnte Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Condor selbst sieht sich durch das Gerichtsurteil in seiner Geschäftstätigkeit nicht beeinträchtigt und verweist auf die Option, dass die Kommission die Beihilfe nachträglich noch eingehend prüfen könnte. Die Airline betonte, dass die bereits geleistete Restrukturierung und die Rückführung der Staatshilfe entsprechend des Zeitplans verliefen.

Die gerichtliche Entscheidung stellt einen Erfolg für die klagende Fluggesellschaft Ryanair dar, die vor dem Gericht der EU geltend gemacht hatte, dass durch die Beihilfen Rechte im Genehmigungsprozess verletzt wurden. Obgleich Ryanair keine inhaltlichen Mängel des Kommissionsbeschlusses nachweisen konnte, stand das Gericht der Meinung bei, dass eine umfassendere Prüfung der Beihilfen erforderlich gewesen wäre.

Diese Wendung in der Causa Condor ist eine neueste Episode in einer längeren Auseinandersetzung um staatliche Hilfen im Luftfahrtsektor, in welchem Ryanair häufig rechtliche Schritte gegen Wettbewerber unternimmt, die solche Subventionen empfangen. Der aktuelle Fall spiegelt die komplexe Lage hinsichtlich staatlicher Unterstützung innerhalb des EU-Binnenmarktes wider und verdeutlicht zugleich die konsequenten juristischen Nachstellungen durch Marktteilnehmer.