Die Europäische Union hat eine wegweisende Vereinbarung getroffen, um die Ausbreitung von Plastikgranulat in der Umwelt maßgeblich zu reduzieren. Im Zentrum dieser Regelung stehen Vorschriften, die Unternehmen verpflichten, spezifische Schutzmaßnahmen zu implementieren, sofern sie mit dem sogenannten Kunststoffpellet arbeiten. Diese Einigung wurde von Vertretern des Europaparlaments und Delegierten der Mitgliedsstaaten der EU erzielt, und es ist ein bedeutender Schritt, um die Handhabung von Plastikpellets über die gesamte Lieferkette hinweg zu optimieren – sowohl an Land als auch auf See.
Kunststoffpellets sind Ausgangsmaterialien, die in der Herstellung einer Vielzahl von Plastikprodukten eingesetzt werden. Besonders beim Transport dieser Pellets kommt es häufig zu Verlusten, da sie leicht verschüttet werden können. Solche Verschüttungen stellen in der Europäischen Union die drittgrößte Quelle unbeabsichtigter Mikroplastikfreisetzungen dar, was erhebliche Umweltprobleme verursacht.
Gemäß den neuen Bestimmungen des EU-Parlaments sind Unternehmen, die mehr als fünf Tonnen dieser Pellets innerhalb der EU umschlagen, sowie alle Transportunternehmen, die Land- oder Wasserfahrzeuge nutzen, verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Dies gilt auch für Schiffsbetriebe, die EU-Häfen anlaufen oder verlassen. Zu den Anforderungen gehört die Erstellung von Risikogutachten und präzisen Maßnahmenplänen, die Aspekte wie Verpackung, Be- und Entladen sowie die Ausbildung von Personal thematisieren.
Die Verantwortlichkeiten für Schiffsbetreiber wurden ebenfalls deutlich ausgeweitet. Es ist ihre Pflicht, sicherzustellen, dass die Pellets während des Transports ordnungsgemäß verpackt sind und den üblichen Transportbedingungen standhalten. Sollte es dennoch zu Verlusten kommen, beispielsweise durch Unfälle, sind unverzüglich Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Der Gesetzesvorschlag, der diesen Verhandlungen zugrunde liegt, wurde von der EU-Kommission vorgelegt und dient als Basis für die getroffenen Vereinbarungen. Bevor diese Regelungen in Kraft treten, müssen sie noch formell von den Verantwortlichen in Parlament und Rat der EU genehmigt werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird als entscheidender Schritt angesehen, um den ökologischen Fußabdruck von Plastikprodukten zu reduzieren und das marine sowie terrestrische Ökosystem langfristig zu schützen.