Die EU hat sich in der vergangenen Nacht auf schärfere Regeln zur Verringerung des klimaschädlichen Methan-Ausstoßes in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie geeinigt. Die Vereinbarung zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und der EU-Länder sieht vor, dass Betreiber von Öl- und Gasanlagen regelmäßig nach größeren Methanlecks suchen und diese reparieren müssen. Im Kohleabbau sollen die Methan-Emissionen gemessen und gemeldet werden. Zudem sollen unter bestimmten Umständen das Lüften oder Abfackeln von Methangas verboten werden. Ab dem Jahr 2027 werden auch für die Importe von Öl, Gas und Kohle Melde- und Überwachungspflichten gelten.
Methan wird nach dem Umweltbundesamt nach Kohlendioxid als das Treibhausgas mit der zweitgrößten Bedeutung für Klimaerwärmung und Luftverschmutzung betrachtet. Obwohl es kürzer in der Atmosphäre verbleibt, ist es schädlicher als CO2. Methan entsteht unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien oder in der Öl- und Gasindustrie.
Die Verhandlungen basierten auf einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, müssen sie noch formell vom Parlament und den EU-Ländern angenommen werden.