Die EU-Kommission hat entschieden, dass die Deutsche Bahn ihrer kriselnden Güterverkehrstochter DB Cargo künftig keine finanziellen Ausgleichszahlungen mehr leisten darf. Dabei müssen die bisher transferierten rund 1,9 Milliarden Euro allerdings nicht zurückgezahlt werden, da diese im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Dennoch bleibt DB Cargo vollständig im Besitz der Deutschen Bahn, muss sich jedoch strengen Auflagen unterziehen. Ab Januar wird die finanziell angeschlagene DB Cargo sich eigenständig tragen müssen, da der bestehende Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag aufgehoben wird. Hintergrund ist ein Beihilfeverfahren, das die Kommission im Jahr 2022 ins Leben gerufen hatte. Im Zuge der Restrukturierungsvorhaben des Unternehmens sollen mindestens 2.300 Arbeitsplätze entfallen und zusätzliche Geschäftseinheiten geschaffen werden, die besser auf Kundenbedürfnisse in den Bereichen Stahl, Automotive, Chemie, Rohstoffe und Konsumgüter eingehen. Von der Idee, den Kombinierten Verkehr, wie etwa den Containertransport von Seehäfen, auszulagern, hatte man ursprünglich abgesehen. Doch die jüngste Mitteilung der EU-Kommission deutet darauf hin, dass DB Cargo künftig gezwungen sein könnte, Teile ihres Fuhrparks und Unternehmensanteile zu verkaufen, um finanzielle Stabilität zu erlangen. Das Bundesverkehrsministerium begrüßt den Kurs der EU-Wettbewerbshüter und betont die Bedeutung der klaren Perspektive für DB Cargo, während die DB Cargo-Leitung die Entscheidung als Bestätigung und Ansporn für den begonnenen Transformationsprozess wertet. Dies sei eine wichtige Stütze, um den Restrukturierungspfad konsequent fortzusetzen, so Unternehmenschefin Sigrid Nikutta.