Die Bestrebungen der EU-Kommission, europäischen Landwirten Erleichterungen bei den Umweltauflagen zu gewähren, fanden zuletzt keinen durchgreifenden Rückhalt unter den Mitgliedsstaaten. Bundesagrarminister Cem Özdemir brachte Unmut über die inkonsistenten Handlungen der Kommission zum Ausdruck. Eine kurzfristige Herangehensweise gefährde die essenzielle Planungssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe.
Nachdem zunächst vor über einer Woche ein erster Vorschlag zur Minderung der Umweltauflagen präsentiert wurde, legte die EU-Kommission erst kürzlich eine überarbeitete Fassung zur Entscheidung vor. Dieses Vorgehen, welches von Seiten des Agrarministeriums als wankelmütig beschrieben wurde, sei zum Nachteil der Verlässlichkeit, die Landwirte für eine erfolgreiche Bewirtschaftung dringend erfordern. In Deutschland fand diese neuerliche Vorlage ebenfalls keine Zustimmung.
Dreht sich der Disput im Kern doch um die Aussetzung einer Regelung, die seit dem 1. Januar verlangt, einen Teil des Ackerlandes – konkret vier Prozent – brachliegen zu lassen bzw. für die Umwelt unproduktiv einzusetzen, ausgerichtet auf eine Regeneration der Böden. Eine Ausnahme von dieser Auflage soll unter der Bedingung gestellt werden, dass Landwirte stattdessen eine identische Prozentsatzfläche mit stickstoffaufnehmenden Kulturen wie Linsen und Erbsen oder Zwischenfrüchten bestellen. Vorangegangen war ein Kommissionsvorschlag, der eine siebenprozentige Regelung vorsah.
Verschiedene Umweltorganisationen, darunter BUND und WWF, äußerten heftige Kritik an der Kommission. Sie beschuldigen die Behörde, die Umweltstandards zu untergraben und ernsthafte ökologische Schäden zu riskieren, da Flächen, die der Artenvielfalt dienen, als unerlässlich für den Erhalt gesunder Agrarökologie betrachtet werden.