23. November, 2024

Pharma

EU-Abwasserrichtlinie: Neue Lasten für Pharma- und Kosmetikkonzerne

EU-Abwasserrichtlinie: Neue Lasten für Pharma- und Kosmetikkonzerne

In einem bedeutenden Schritt zur Reduzierung von Mikroschadstoffen im Abwasser müssen Pharma- und Kosmetikunternehmen in der Europäischen Union künftig erheblich stärker zur Abwasserreinigung beitragen. Die Länder der EU haben in Zusammenarbeit mit dem Parlament Regeln verabschiedet, die vorschreiben, dass diese Industrien mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine intensivere Reinigung übernehmen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten im Abwasser zu minimieren.

Mit den neuen Vorschriften wird das Abwasser strenger überwacht, insbesondere im Hinblick auf antibiotikaresistente Erreger, Viren und Mikroplastik. Zudem werden die EU-Staaten verpflichtet, die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser stärker zu fördern, vor allem in Regionen mit Wasserknappheit. Nachdem die EU-Länder ihre Zustimmung gegeben haben, befindet sich das Gesetz in der letzten Phase der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.

Die Reaktionen der Verbände auf die neuen Regeln sind geteilt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Entscheidung als entscheidenden Schritt zum langfristigen Schutz der Gewässer. Das Gesetz entlaste die Abwasserkunden von den Kosten und schaffe Klarheit durch die nationalrechtliche Umsetzung. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobt die Einführung des Verursacherprinzips als umweltökonomischen Meilenstein.

Kritische Stimmen kommen allerdings vom Verband der Chemischen Industrie (VCI), der die Richtlinie als fehlgeleitete EU-Gesetzgebung bezeichnet. Sie warnen vor der Verteuerung von Produkten und dem möglichen Verschwinden wichtiger Arzneimittel. Auch der Verband Pro Generika äußert Bedenken hinsichtlich steigender Medikamentenengpässe und nonchalanten Regulierungsschritten, die die Kosten für die deutsche Industrie um Milliarden erhöhen könnten.