10. März, 2025

Lexikon

ESV

ESV steht für "Eingeschränkte selbständige Vermögensverwaltung" und bezeichnet eine spezielle Form der Vermögensverwaltung, bei der Vermögensanlagen auf Basis von vordefinierten Grundsätzen und Parametern getätigt werden. Im Rahmen einer ESV tritt der Vermögensverwalter als rechtlicher Vertreter des Anlegers auf und übernimmt dabei die Verantwortung für die Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie.

Bei einer ESV können Anleger eine individuelle Vermögensverwaltung nutzen, ohne dass sie selbst aktiv am Anlageprozess teilnehmen müssen. Der Vermögensverwalter erhält dabei das Recht, im Namen des Anlegers Wertpapiergeschäfte durchzuführen und Entscheidungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Portfolios zu treffen. Die Anlagerichtlinien werden zuvor gemeinsam mit dem Anleger festgelegt und können beispielsweise Risikobegrenzungen, Höchstwerte für einzelne Wertpapiere oder bestimmte Anlageklassen beinhalten.

Die ESV bietet Anlegern den Vorteil, dass sie von der Fachkenntnis des Vermögensverwalters profitieren können, ohne sich selbst intensiv mit den Kapitalmärkten auseinandersetzen zu müssen. Der Vermögensverwalter übernimmt die Analyse und Auswahl der Wertpapiere sowie das Risikomanagement. Dabei orientiert er sich an den individuellen Zielen und Bedürfnissen des Anlegers.

Um eine ESV anzubieten, benötigt der Vermögensverwalter eine entsprechende Zulassung und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise eine ausreichende finanzielle Ausstattung, Nachweise über Fachkunde und Zuverlässigkeit sowie eine geeignete Infrastruktur zur Durchführung der Vermögensverwaltung.

ESV ist eine attraktive Form der Vermögensverwaltung für Anleger, die ihre Investitionen von Experten betreuen lassen möchten. Sie ermöglicht eine individuelle und professionelle Betreuung und bietet Anlegern die Möglichkeit, ihre Anlageziele zu erreichen.