08. September, 2024

Wirtschaft

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause: EU verschärft Haushaltskontrolle

Erstmals neue Verfahren nach Corona-Pause: EU verschärft Haushaltskontrolle

Der Rat der Europäischen Union hat strafrechtliche Verfahren gegen sieben Länder eingeleitet, aufgrund ihrer übermäßigen Neuverschuldung. Betroffen sind Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei. Diese Entscheidung folgt einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem letzten Monat. Bereits seit 2020 läuft ein solches Verfahren auch gegen Rumänien weiter.

Das Ziel dieser Defizitverfahren ist es, die Länder zu einer stabileren Haushaltsführung zu ermutigen. Zwar sind theoretisch auch milliardenschwere Strafen möglich, doch wurden diese bisher in der Praxis noch nie verhängt. Um die Verfahren formell zu starten, war für jedes betroffene Land ein individueller Beschluss notwendig. Hierbei durften die betreffenden Staaten nicht an der Abstimmung teilnehmen.

In den kommenden Monaten wird die Europäische Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten konkrete Empfehlungen zur Schuldenreduzierung geben. Diese Empfehlungen müssen dann vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, vermutlich gegen Jahresende.

Interessanterweise markiert diese Maßnahme eine Rückkehr zu strikter haushaltspolitischer Überwachung nach einer pandemiebedingten Pause. Diese wurde zudem durch den russischen Angriff auf die Ukraine verlängert. Ein eingeleitetes Strafverfahren verpflichtet die betroffenen Länder zu Gegenmaßnahmen, um die Verschuldung und ihr Defizit zu reduzieren. Ziel ist es, die Stabilität der Eurozone langfristig zu sichern.

Die Einhaltung der Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden wird von der Europäischen Kommission rigoros überwacht. Dabei dürfen die Mitgliedstaaten höchstens drei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts als Neuverschuldung aufweisen. Gleichzeitig darf der Schuldenstand maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung des jeweiligen Landes erreichen.