Erstbegehungsgefahr ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der sich auf die Gefahr bezieht, dass eine Straftat unmittelbar bevorsteht oder zu erwarten ist. Insbesondere bezeichnet er den Moment, in dem der Täter den Entschluss fasst, eine Straftat zu begehen, und erste konkrete Handlungen zur Vorbereitung oder Aufnahme der Tat vornimmt. Der Begriff findet Anwendung in verschiedenen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Straf- oder Polizeirecht.
In Bezug auf das Kapitalmarktumfeld wird der Begriff "Erstbegehungsgefahr" oft verwendet, um auf die potenzielle Gefahr hinzuweisen, dass ein Unternehmen oder ein Anleger unerlaubte Handlungen begehen könnte, die den Kapitalmarkt beeinflussen oder zu Finanzverlusten führen könnten. Dies können beispielsweise Insiderhandel, Marktmanipulation oder betrügerische Aktivitäten sein.
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