07. September, 2024

Politik

Erneute Klatsche für die Bundesregierung: Luftreinhalteprogramm muss nachgebessert werden

Erneute Klatsche für die Bundesregierung: Luftreinhalteprogramm muss nachgebessert werden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm überarbeiten. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen nach Ansicht der Richter nicht aus, um die europäischen Ziele zur Reduzierung von Luftschadstoffen zu erreichen. Es wurden nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt, was laut Vorsitzender Richterin Ariane Holle zu fehlerhaften Prognosen führte.

Ein weiterer Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die erneut – teilweise – gegen die Regierung erfolgreich klagte. Erst kürzlich hatte dasselbe Gericht die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten. Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

"Das ist ein wirklich guter Tag für die saubere Luft in Deutschland," verkündete Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, zufrieden nach der Urteilsbegründung. Die Regierung müsse nun wirksame zusätzliche Maßnahmen für die Reduktion von fünf Luftschadstoffen bis 2025 beschließen und umsetzen. Die Richter ließen aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Resch hofft auf baldige Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien, um kurzfristig den Ausstoß von Stickstoffoxid durch ein Tempo-Limit auf Autobahnen zu reduzieren.

Ausgangspunkt der Klage ist das im Jahr 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm, das Maßnahmen zur Erreichung europäischer Ziele in Bezug auf die Reduzierung von Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid umfasst. Die Klage der Umwelthilfe stammt aus dem Jahr 2020 und bezieht sich auf das nationale Luftreinhalteprogramm von 2019, das während des laufenden Verfahrens angepasst wurde. Dennoch sieht die DUH die Anpassungen als unzureichend an, da sie auf Emissionsprognosen von 2021 basieren und Maßnahmen enthalten, die inzwischen abgeschwächt oder gestrichen wurden.

Das Gericht befand mehrere Fehler in den Prognosen des Programms. Wichtige Berichte wie der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Novellen des Gebäudeenergiegesetzes, die die Verwendung von Holzpelletheizungen erlauben, die zu mehr Feinstaub führen. Auch die Annahme, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gehen würden, wurde nicht aktualisiert. Ebenso wurde nicht bedacht, dass die staatliche Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen zwischenzeitlich gestoppt wurde.