Eine umfassende zweijährige Untersuchung der Associated Press enthüllt alarmierende Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von inhaftierten Frauen durch das Gefängnispersonal. Dabei sollen Wächter Frauen zu abgeschiedenen, kameraüberwachten Orten gelockt haben, um sie zu missbrauchen. Häufig bleibt der Missbrauch für die Täter ohne Konsequenzen, während die Opfer mit Vergeltungsmaßnahmen konfrontiert werden.
Die weibliche Gefängnispopulation in den USA wächst rasch und macht inzwischen 10% aller Gefangenen aus. Seit 1980 ist die Zahl der inhaftierten Frauen von 26.000 auf fast 200.000 gestiegen, wobei die Mehrheit wegen gewaltfreier, häufig drogenbezogener Delikte einsitzt. In allen 50 Bundesstaaten gibt es Berichte über Angriffe auf Frauen während ihrer Arbeiten in der Küche oder Wäscherei, sowohl innerhalb der Haftanstalten als auch in Arbeitsfreigabeprogrammen bei privaten Unternehmen wie Fastfood-Restaurants und Hotelketten.
Beschuldigte Mitarbeiter ziehen sich oft vor Ende interner Untersuchungen zurück oder gehen in den Ruhestand, nicht selten behalten sie dabei ihre Pensionen und andere Vorteile. Aufgrund von Personalmangel und fehlender Dokumentation werden sie manchmal einfach in andere Einrichtungen versetzt oder erhalten Positionen, in denen sie andere verwundbare Gruppen beaufsichtigen. Selbst bei strafrechtlichen Anklagen enden diese selten mit einer Verurteilung, was es den Tätern ermöglicht, der Aufnahme in das Register von Sexualstraftätern zu entgehen.
Obwohl das Gesetz zur Beseitigung von Vergewaltigungen in Gefängnissen seit über zwei Jahrzehnten besteht und die Meldung solcher Vorfälle erleichtert, ist eine wirksame Strafverfolgung selten. International gilt Gefängnisvergewaltigung als Folterform, doch unterscheiden sich die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich stark von Bundesstaat zu Bundesstaat. Während in Kentucky der sexuelle Missbrauch von Gefangenen als Vergehen mit einer Höchststrafe von 12 Monaten gilt, wird Gefängnisvergewaltigung in Pennsylvania als Verbrechen mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet.
Trotz bestätigter Fälle landesweit wurden weniger als 6% der fast 1.000 im Jahr 2019 und 2020 amtsbekannten Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt, wie aktuelle Daten des Justizministeriums zeigen.