In einem spannenden Rechtsstreit um die Genehmigung der umstrittenen Erdgasförderung in der Nordsee ziehen Umweltschutzorganisationen unter der Federführung der Deutschen Umwelthilfe vor das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen. Der Gegenstand des Konflikts ist die Entscheidung des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie, das dem niederländischen Energiekonzern One-Dyas eine Genehmigung für die Förderung auf deutscher Seite erteilt hat. Die Umweltschutzverbände kritisieren diese Entscheidung scharf und argumentieren, dass Deutschland weder aus wirtschaftlichen Gründen noch für die Versorgungssicherheit auf dieses Gas angewiesen sei.
Der Gang vor Gericht wird von einer breiten Allianz unterstützt, darunter der BUND Niedersachsen sowie die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland. Umweltaktivisten warnen eindringlich vor den Risiken, die das Projekt für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und die Insel Borkum darstellt. Sie bemängeln, dass bei der Planung die kommerziellen Interessen des Energiekonzerns One-Dyas über den ökologischen Schutzaspekten priorisiert werden, was den Schutz des Nationalparks und des Weltnaturerbes aufs Spiel setze.
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat signalisiert, die Gerichtsentscheidungen abzuwarten, bevor er ein notwendiges völkerrechtliches Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet. Dies weist darauf hin, dass der Ausgang dieses Rechtsstreits nicht nur die ökologische, sondern auch die diplomatische Landschaft zwischen den beiden EU-Ländern beeinflussen könnte.