Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich die Lage auf dem Gasmarkt deutlich entspannt. Trotz der Herausforderungen, die der Konflikt in der Ukraine und die folgende Energiekrise mit sich brachten, verweist das Institut darauf, dass eine Gasmangellage, die den Ausbau von Flüssigerdgas (LNG)-Infrastruktur als dringlich erscheinen ließ, tatsächlich nie bestand. Diese Entwicklung legt den Schluss nahe, dass die Ambitionen, die LNG-Importkapazitäten erheblich zu vergrößern, einer Revision bedürfen. Der akute Bedarf für einen massiven Infrastrukturausbau sei laut einer aktuellen DIW-Studie nicht gegeben.
Die Forschungsergebnisse, welche die Funke Mediengruppe zuerst veröffentlichte, zeigen auf, dass auch für den kommenden Winter 2023/24 keine Anzeichen einer drohenden Gasknappheit vorhanden sind. Sowohl Deutschland als auch die angrenzenden Länder Europas könnten selbst in extrem kalten Monaten mit ausreichend Gas aus den momentanen Speicherfüllständen versorgt werden.
Eine weitere Beobachtung betrifft die Auslastung der schwimmenden LNG-Terminals. Diese wurden zuletzt lediglich zur Hälfte ihrer Kapazität genutzt, und selbst bei einer vollen Auslastung dieser und weiterer Terminals in Europas Herzregion könnten hohe Nachfragen im Falle strenger Winterbedingungen befriedigt werden. Vor diesem Hintergrund rät das DIW dazu, die Pläne für weitere LNG-Landterminals im Rahmen des LNG-Beschleunigungsgesetzes zu hinterfragen und sich möglicherweise eher auf die bestehenden schwimmenden Anlagen zu konzentrieren.
Die Experten des Instituts nehmen zudem speziell zum umstrittenen Standort Mukran auf Rügen Stellung. Hierbei konstatieren sie, dass keine infrastrukturellen Netzengpässe vorliegen, die ein neues Terminal an dieser Stelle rechtfertigen würden und raten von zusätzlichen Investitionen ab.
In diesem Kontext empfiehlt Claudia Kemfert, Expertin des DIW, auch eine Aufhebung der im Sommer 2022 ausgerufenen Alarmstufe des Notfallplans Gas. Mit den aktuellen Erkenntnissen bezüglich der Versorgungssicherheit seien die Voraussetzungen für eine Notlage nicht gegeben.