28. Februar, 2025

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Entscheidung im Wirecard-Musterverfahren rückt näher

Entscheidung im Wirecard-Musterverfahren rückt näher

Die bayerische Justiz befasst sich erneut mit dem Wirecard-Skandal: Im Fokus steht das Musterverfahren, in dem zahllose geschädigte Aktionäre Schadensersatzforderungen geltend machen. Das Bayerische Oberste Landesgericht plant, eine erste Entscheidung zu verkünden, wobei jedoch noch kein endgültiges Urteil erwartet wird. Zentral ist die Frage, welche „Feststellungsziele“ das Verfahren übergreifend verfolgen soll. Der 1. Zivilsenat zeigte sich in der vergangenen mündlichen Verhandlung wenig begeistert von der bisherigen Vorlage des Münchner Landgerichts und kritisierte deren unzureichende Ausarbeitung sowie die sehr allgemeine Formulierung. Parallel zum zivilen Musterverfahren läuft der Strafprozess gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte, die sich seit Dezember 2022 verantworten müssen. Die Erwartungen tausender Wirecard-Aktionäre ruhen auf dem Ausgang des Musterverfahrens, nachdem der einstige Dax-Konzern im Sommer 2020 eine spektakuläre Insolvenz hingelegt hatte, die zu milliardenschweren Kursverlusten führte. Unter der Verwaltung des Insolvenzverwalters Michael Jaffé haben 50.000 Wirecard-Aktionäre Forderungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro angemeldet. Bisher haben 8.500 Anleger rechtlich auf Schadensersatz geklagt, während 19.000 weitere Forderungen angemeldet, jedoch keine Klage eingereicht haben. Als Musterkläger fungiert ein hessischer Bankkaufmann, der, vertreten von seinem Anwalt Peter Mattil, bekannt gab, im Zuge des Skandals eine halbe Million Euro durch Wirecard-Aktien verloren zu haben.