20. November, 2024

Lexikon

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Regelung, die den Pendlerverkehr unterstützt und die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz abdeckt. In Deutschland ermöglicht die Entfernungspauschale Arbeitnehmern, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen, bestimmte Ausgaben abzusetzen und so ihre Steuerlast zu verringern.

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) können Arbeitnehmer die Kosten für ihre Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen. Die Höhe der Entfernungspauschale richtet sich nach der tatsächlichen Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz. Dabei wird der einfachste Weg gewählt, unabhängig von der tatsächlich gewählten Route. Die Entfernungspauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer bei einer einfachen Fahrtstrecke.

Die Steuerermäßigung für die Entfernungspauschale ist jedoch begrenzt. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG sind nur Fahrten in Höhe von maximal 4.500 Euro pro Jahr steuermindernd. Darüber hinausgehende Ausgaben können nicht berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entfernungspauschale nur für Arbeitnehmer gilt, die ihren Arbeitsplatz regelmäßig aufsuchen. Selbstständige oder Personen, die von zu Hause aus arbeiten, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Um die Entfernungspauschale geltend zu machen, müssen Arbeitnehmer ihre tatsächlichen Fahrten nachweisen können. Hierzu eignen sich etwa Tankquittungen, Fahrtenbücher oder auch öffentliche Verkehrsmittel-Tickets. Es empfiehlt sich, diese Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt im Zweifelsfall Nachweise fordern kann.

Die Entfernungspauschale ist eine wichtige steuerliche Unterstützung für Pendler, da sie die finanzielle Belastung durch den Arbeitsweg mindert und dazu beiträgt, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern. Daher kann es für Berufstätige, die täglich pendeln, sinnvoll sein, die Entfernungspauschale bei ihrer Einkommensteuererklärung in Anspruch zu nehmen.

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