Im aktuellen Marktumfeld konnten sich Aktien aus dem Versorgersektor europaweit behaupten und erfreuten sich einer steigenden Beliebtheit. Auch im Dax zeigten die Aktien von RWE einen Aufwärtstrend und konnten um 1,1 Prozent zulegen. Damit näherten sie sich der 200-Tage-Linie, was als charttechnische Hürde betrachtet wird. Seit dem Tief im Oktober konnten die RWE-Aktien bereits einen Zuwachs von etwa 22 Prozent verzeichnen. Auch Eon konnte einen Anstieg verzeichnen, diesmal um 1,9 Prozent. Allerdings beläuft sich das Plus seit dem Oktober-Tief nur auf weniger als neun Prozent.
Besonders RWE könnte von seinen Aktivitäten im Bereich erneuerbare Energien profitieren. In Großbritannien soll die Preisgrenze für Projektausschreibungen erhöht werden, was dem Unternehmen zusätzlichen Rückenwind verschaffen könnte. Dieser positive Trend zeigte sich auch europaweit, wie der Sektorindex Stoxx Europe 600 Utilities mit einem Anstieg von 1,1 Prozent als Spitzenreiter in der Branchenwertung verdeutlichte. Die Aktien des britischen Unternehmens SSE verzeichneten ebenfalls einen Anstieg von zwei Prozent, was neben dem allgemeinen Aufschwung auch auf eine Hochstufung auf 'Outperform' durch die Investmentbank Exane BNP Paribas zurückzuführen ist.
Analystin Deepa Venkateswaran von Bernstein Research betont, dass die Erhöhung der Preisgrenze bei britischen Ausschreibungen ein positiver Schritt in die richtige Richtung ist. In der letzten Versteigerungsrunde für Offshore-Windprojekte konnten keine Bieter angelockt werden, weshalb diese Ankündigung sehr willkommen sei. Die britische Regierung hat erkannt, dass es wichtig ist, eine Preisobergrenze festzulegen, die das aktuelle Kosten- und Tarifumfeld widerspiegelt. In der Branche galten hohe Kosten bei den aktuellen hohen Zinsen als bedeutendes Problem.
In Großbritannien gibt es für Erneuerbare-Energien-Projekte sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference), die den investierenden Unternehmen sichere Bedingungen schaffen sollen. Das Unternehmen mit dem günstigsten Preis erhält den Zuschlag und die Sicherheit, dass eine eventuelle Differenz zum Gebotspreis bei niedrigen Strompreisen ausgeglichen wird. Diese Grenze soll nun um zwei Drittel erhöht werden.