07. April, 2025

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Energiekrise bei Vermietern: Heizpumpen als zweischneidiges Schwert

Energiekrise bei Vermietern: Heizpumpen als zweischneidiges Schwert

Vermieter stehen derzeit vor der Herausforderung, die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu steigern und damit die Energieausweis-Bewertung (EPC) bis 2030 mindestens auf die Stufe C zu heben. Denn dies ist Voraussetzung, um ihre Objekte weiterhin vermieten zu können, wie vom Energieminister Ed Miliband angekündigt. Doch gerade der Einsatz von Heizpumpen, ursprünglich als umweltfreundliche Alternative gedacht, könnte diesen Bestrebungen sogar entgegenwirken.

Laut epIMS, einem Energieberatungsdienst für Vermieter, verbessert der Einbau von Heizpumpen oftmals nicht die EPC-Bewertung. Trotz ihrer höheren Effizienz im Vergleich zu herkömmlichen Gasboilern sind die Stromkosten für den Betrieb der Pumpen meistens höher. Dies führt dazu, dass viele Vermieter ihre Strategie überdenken müssen.

Craig Cooper von epIMS betont, dass Vermieter genau prüfen sollten, welche Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen. Er verweist auf kostengünstigere Alternativen wie die Installation von Photovoltaikanlagen, die einen größeren Einfluss auf die EPC-Bewertung haben könnten.

Ein Durchschnittshaushalt könnte bei Nutzung einer Erdreich-Wärmepumpe jährliche Heiz- und Warmwasserkosten von etwa 806 Pfund erwarten, nur minimal billiger als ein traditioneller Gasboiler. Bei Luftwärmepumpen steigen die Kosten im Schnitt auf rund 1.001 Pfund jährlich, so epIMS. In Großbritannien sind die meisten installierten Wärmepumpen Luftwärmepumpen, wie die MCS Foundation informiert.

Zwar werden Wärmepumpen durch staatliche Zuschüsse gefördert, jedoch bleiben die Investitionskosten hoch. Bruce Haagensen von GB Landlords weist darauf hin, dass trotz Förderung einer seiner Mitglieder insgesamt 15.000 Pfund für die Installation einer Wärmepumpe zahlte. Er stellt die Frage, ob vor dem Hintergrund steigender Zinsen und wachsender Kosten für behördliche Lizenzierungen kleine oder große Vermieter sich solche Investitionen überhaupt leisten können.

Das Ministerium erwägt nun, neue Methoden zur Berechnung des EPC einzuführen. Eine Konsultation hierzu wird für 2025 erwartet. Haagensen sieht jedoch dadurch mehr Verwirrung bei den Vermietern entstehen, zumal es an zentralen Richtlinien für EPC-Bewerter fehlt.