27. September, 2024

Wirtschaft

Endspurt bei Corona-Schlussabrechnungen: Staat erhöht Tempo für Unternehmen

Endspurt bei Corona-Schlussabrechnungen: Staat erhöht Tempo für Unternehmen

Die Frist für Unternehmen, die finalen Abrechnungen ihrer Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, endet am kommenden Montag. Laut Bundeswirtschaftsministerium wurden bereits über zwei Drittel der Schlussabrechnungen übermittelt. Diese umfassen die sogenannten Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen. Die Einreichungsdynamik nehme täglich zu, und bis zum 30. September wird erwartet, dass etwa 90 Prozent der insgesamt rund 860.000 Abrechnungen eingegangen sein werden.

Von Juni 2020 bis Juni 2022 wurden durch die Corona-Wirtschaftshilfen, einschließlich Überbrückungshilfen und den November- und Dezemberhilfen, Unternehmen und Selbständige mit coronabedingten Umsatzrückgängen in Höhe von insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro unterstützt. Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold betonte im Juli, dass der Erfolg der Hilfsprogramme maßgeblich auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung beruhte. "Nun erfordert der Schutz aller Steuerzahler, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nachgewiesen wird", so Giegold.

Das Ministerium gab an, dass in etwa drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen entweder Nachzahlungen (41 Prozent) oder die Bestätigung der vorläufigen Bewilligungen (33 Prozent) erfolgen. In rund einem Viertel der finalen Bescheide gab es Rückforderungen, die im Durchschnitt bei etwa 7.400 Euro lagen. Insgesamt werden Rückflüsse an den Bund von schätzungsweise rund 700 Millionen Euro nach Abschluss der Schlussabrechnungen erwartet. Eine endgültige Bilanz ist für 2025 geplant.

Um den sogenannten prüfenden Dritten noch genügend Zeit zur Behebung kurzfristiger technischer Probleme zu geben, wird es möglich sein, die Schlussabrechnung auch noch kurze Zeit nach dem 30. September einzureichen. Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen werden jedoch erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November eingeleitet.

Ebenfalls erwähnenswert sind die Soforthilfen des Bundes zu Beginn der Pandemie, die im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden konnten. Bisher wurden rund 3,58 Milliarden Euro von etwa 582.000 Unternehmen und Selbständigen zurückgezahlt. In mehreren Bundesländern sind die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen noch im Gange. Laut Ministerium stand die Bewilligung der Gelder stets unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und einer möglichen Rückzahlung.