20. November, 2024

Lexikon

Elternzeit

Elternzeit ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die es erwerbstätigen Eltern ermöglicht, sich zeitweise von ihrer beruflichen Tätigkeit freizunehmen, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Diese Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und bietet variablere Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in die Elternrolle.

Während der Elternzeit haben Mütter und Väter das Recht, ihre Arbeitsleistung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu reduzieren oder sogar komplett auszusetzen. Während dieser Zeit erhalten die Eltern ein sogenanntes Elterngeld vom Staat, das die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Pause darstellt.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Elternzeit: die sogenannte "mutterschutzfristgebundene" und die "bindingsfreie" Elternzeit. Die mutterschutzfristgebundene Elternzeit beginnt unmittelbar nach dem individuellen Mutterschutz, der in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes endet. Die bindingsfreie Elternzeit kann von Müttern und Vätern genommen werden und beginnt direkt im Anschluss an die mutterschutzfristgebundene Elternzeit.

Der Anspruch auf Elternzeit besteht grundsätzlich für beide Elternteile, unabhängig vom Familienstand, ob verheiratet oder nicht, und ob die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben oder nicht. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern ihren Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich über ihre Elternzeitpläne informieren.

Die deutsche Elternzeit gilt als eine der längsten und flexibelsten in Europa. Sie ermöglicht es Eltern, sich intensiv und ausgiebig um ihre Kinder zu kümmern und die Bindung in der frühen Entwicklungsphase zu stärken. Die Elternzeit hat auch positive Auswirkungen auf die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt, da sie Müttern und Vätern die gleichen Möglichkeiten bietet, sich auf ihre familiären Verantwortlichkeiten zu konzentrieren.