30. Oktober, 2024

Politik

Elterngeld für Spitzenverdiener: Kürzungen nicht so hart wie geplant

Elterngeld für Spitzenverdiener: Kürzungen nicht so hart wie geplant

Die geplanten Kürzungen des Elterngeldes für Eltern mit hohen Einkommen fallen nicht so drastisch aus wie ursprünglich geplant. Die Ampel-Koalition hat sich in der Nacht zum Freitag im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 2024 auf eine abgestufte Senkung der Einkommensgrenzen geeinigt. Allerdings gibt es schlechte Nachrichten für werdende und zukünftige Eltern, die eine längere gemeinsame Elternzeit geplant hatten – dies soll beim Elterngeld künftig nicht mehr möglich sein.

Die aktuellen Regelungen besagen, dass Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 300.000 Euro Elterngeld erhalten können, wenn sie eine berufliche Pause einlegen und währenddessen kein Einkommen erzielen. Diese Grenze sollte ursprünglich für Paare auf 150.000 Euro gesenkt werden. Nach massiver Kritik hat sich die Ampel-Koalition jedoch darauf geeinigt, die Grenze in zwei Schritten zu senken, zunächst auf 200.000 und dann auf 175.000 Euro. Die Grenze für Alleinerziehende, die derzeit bei 250.000 Euro liegt, wird auf 150.000 Euro gesenkt.

Der Geburtstag des Kindes ist entscheidend

Der Geburtstag des Kindes soll maßgeblich sein. Für Eltern, deren Kinder bis zum 31. März 2024 geboren werden, ändert sich daher nichts. Ab dem 1. April 2024 gilt dann die neue Grenze von 200.000 Euro für Paare und 150.000 Euro für Alleinerziehende. Ab dem 1. April 2025 wird die Grenze für Paare nochmals auf 175.000 Euro gesenkt. Bei Angestellten wird das Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes oder vor Beginn des Mutterschutzes als Grundlage genommen, bei Selbstständigen das Einkommen aus dem letzten Steuerbescheid des Vorjahres.

Kürzung der gemeinsamen Elternzeit

Eine weitere Einschränkung betrifft die gemeinsame Elternzeit. Laut den Plänen soll es künftig nur noch begrenzt möglich sein, Elterngeld parallel zu beziehen. Bisher konnten Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies flexibel kombinieren. Dies bedeutet, dass entweder einer der Partner für neun Monate und der andere für vier Monate zu Hause bleiben kann oder beide für sieben Monate gemeinsam eine berufliche Auszeit nehmen konnten. Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, soll dies nicht mehr möglich sein.

Maximal ein Monat gemeinsame Auszeit

Die Gesamtzeit von 14 Monaten bleibt bestehen, jedoch soll es innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein, gemeinsam zu Hause zu bleiben und parallel Elterngeld zu beziehen. Laut Angaben aus Ampel-Kreisen nehmen bereits jetzt etwa die Hälfte der Väter einen gemeinsamen Monat Auszeit direkt nach der Geburt. Dies soll weiterhin gewährleistet sein. SPD-Haushälter Felix Döring sprach von stärkeren Anreizen für mehr Partnerschaftlichkeit. Die Regelung soll jedoch nicht für Frühchen und Mehrlingsgeburten gelten.