Elektronische Rezepte haben sich knapp ein Jahr nach ihrer Einführung als Massenvorgabe in den Praxen flächendeckend etabliert. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden von Anfang des Jahres bis fast zum Weihnachtsfest über 512 Millionen E-Rezepte eingelöst. Seit dem 1. Januar 2024 besteht die Pflicht, dass alle Arztpraxen Rezepte digital ausstellen müssen. Die Umwandlung der altbekannten rosa Rezepte ermöglicht dabei unterschiedliche Einlösewege: Über die elektronische Gesundheitskarte, eine E-Rezept-App oder mittels eines ausgedruckten QR-Codes. Eine Umfrage der teils staatlichen Digitalgesellschaft Gematik zeigt, dass vor allem die Einlösung über die Krankenkassen-Karte dominiert. 86 Prozent der 1.081 befragten Personen im November gaben an, bevorzugt diesen Weg einzuschlagen. Die digitale Signatur von Rezepten durch Ärzte ist eine Voraussetzung, damit Patienten direkt nach der Konsultation ihre Medikamente in der Apotheke abholen können – ein Fortschritt, der sowohl Komfort als auch Effizienz steigert. Obwohl die Vorgabe zur Ausstellung digitaler Rezepte ursprünglich ab 2022 galt, verzögerte sich der flächendeckende Start erheblich. Nach technischen Anlaufschwierigkeiten machte vor allem die im Sommer 2023 eingeführte einfachere Einlöseoption per Krankenkassen-Karte den Durchbruch möglich. Ein spezielles Verbindungsgerät für das Gesundheitswesen ist in den Praxen notwendig, um die Daten sicher zu übertragen. E-Rezepte werden nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern auf einem zentralen Server hinterlegt, von dem die Apotheke die Berechtigung zum Abruf erhält, sobald die Karte eingesteckt wird.