03. März, 2025

Politik

Elektronische Reisegenehmigung ETA sorgt für neue Herausforderungen bei Großbritannien-Reisen

Elektronische Reisegenehmigung ETA sorgt für neue Herausforderungen bei Großbritannien-Reisen

Die Einreise nach Großbritannien wird ab dem 2. April für deutsche Reisende ohne Visumspflicht um ein digitales Prozedere erweitert: die Electronic Travel Authorisation (ETA). Diese Neuerung birgt sowohl organisatorische als auch finanzielle Implikationen, denn die Genehmigung kostet umgerechnet rund zwölf Euro und erfordert eine Verknüpfung mit dem Reisepass. Dieses Verfahren stellt im Kern eine Sicherheitsmaßnahme dar, die es ermöglicht, mögliche Straftaten im Vorfeld abzufragen. Ein deutscher Reisepass reichte bislang für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, doch mit der Einführung der ETA erwartet die britische Regierung, Missbrauch im Einwanderungssystem besser verhindern zu können. Zudem geschäftet man mit erheblichem finanziellen Gewinn durch die weite Verbreitung der Regelung. Interessanterweise gibt es vergleichbare Systeme wie das ESTA für die USA. Innerhalb der Europäischen Union plant man, das ETIAS-Verfahren einzuführen. Die Beantragung der ETA erfolgt vorzugsweise über eine spezielle App des britischen Innenministeriums, wobei die Antragsteller unter anderem Sicherheitsfragen beantworten und Fotos von Reisepass und Gesicht hochladen müssen. Zwar verspricht man eine automatisierte, schnelle Bearbeitung, man warnt jedoch vor einer offiziellen Bearbeitungszeit von bis zu drei Tagen. Ohne eine genehmigte ETA könnte die Ankunft am Flughafen zur Geduldsprobe werden. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass letztlich die Reisenden die Verantwortung tragen, sich rechtzeitig um die ETA zu kümmern. Reiseveranstalter stehen unter der Verpflichtung, transparente Informationen zur Einreise zu liefern, vor allem im Hinblick auf die benötigten Dokumente und deren Gültigkeitsdauer. Diese Informationspflicht gilt sowohl für Pauschalreisen als auch für Flugbuchungen über Online-Plattformen, wie kürzlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt betont hat.