Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck setzt auf innovative Kaufanreize, um den ins Stocken geratenen E-Auto-Markt in Deutschland zu beleben. Mit einem Ladestromguthaben von 1.000 Euro pro Fahrzeug soll die finanzielle Hürde beim Laden an öffentlichen Ladesäulen gesenkt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl Neuwagenkäufern als auch Interessenten an gebrauchten Modellen den Einstieg zu erleichtern.
Ergänzend dazu sind steuerliche Vorteile für Käufer mit niedrigem und mittlerem Einkommen vorgesehen. Diese sollen einen Teil der Anschaffungskosten ähnlich wie bei energetischen Sanierungen steuerlich geltend machen können. Für Menschen mit geringem Einkommen wird zudem ein „Sozialleasing“-Modell in Erwägung gezogen, das an das französische Modell angelehnt ist.
Doch der Vorschlag stößt auf gemischte Reaktionen: CSU-Generalsekretär Martin Huber zeigt sich skeptisch und kritisiert den Vorschlag als unzureichend, um den Markt wirklich anzukurbeln. Die Frage, ob ein Ladestromguthaben allein den Markt beleben kann, bleibt offen.
Sahra Wagenknecht von der politischen Initiative „Bündnis Sahra Wagenknecht“ bringt derweil eine andere Idee ins Spiel: Ein „Volksleasing“, das sowohl für E-Autos als auch spritsparende Verbrenner gelten soll. Wagenknecht argumentiert mit der fehlenden Infrastruktur für E-Autos und sieht in einem Leasingmodell eine gerechte Lösung, die sich auf Gering- und Normalverdiener fokussiert.
Frankreich hat indes mit dem sogenannten "Sozialleasing" bereits Erfahrungen gesammelt und konnte eine hohe Nachfrage verzeichnen. Trotz reduzierter Förderung bleibt dieses Modell weiter bestehen und zeigt im französischen Markt Auswirkungen auf die Neuwagenverkäufe.
Habeck denkt ebenfalls an den Gebrauchtwagenmarkt und schlägt vor, Batterietests mit 100 Euro zu bezuschussen, um Käufern mehr Sicherheit über den Zustand der Batterie zu bieten. Diese Maßnahmen sollen den Zugang zu Elektrofahrzeugen erleichtern und die Marktakzeptanz steigern. Dennoch bleibt angesichts derzeitiger Absatzschwierigkeiten die Herausforderung bestehen, die Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Flottengrenzwerte flexibler zu gestalten.
Die Zukunft wird zeigen, ob der Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium in der Lage sein wird, die E-Mobilitätswende entscheidend voranzutreiben oder ob ein breiteres Maßnahmenpaket notwendig ist.