Im skandalträchtigen Cum-Ex-Steuerverfahren hat das Landgericht Wiesbaden eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die Anklage gegen einen ehemaligen Börsenhändler wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro eingestellt. Diese Entwicklung, die von der Gerichtssprecherin bestätigt wurde, gewinnt weitreichende Aufmerksamkeit. Im Mittelpunkt steht ein vorangegangener Fall, bei dem der Händler beträchtliche Provisionen durch Cum-Ex-Geschäfte der HypoVereinsbank (HVB) lukrieren konnte. Der Ursprungsfall dieser Anklage datiert zurück auf das Jahr 2017 und führte sogar zur Verurteilung des Steueranwalts Hanno Berger. Berger, der im Mai 2023 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, stand im Zentrum der bundesweit ersten Cum-Ex-Anklagewelle. Diese Art von Deals, die zur Zeit des Dividendenstichtags orchestriert wurden, gelten als einer der größten Steuerbetrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik. Aus Wiesbaden wird zudem berichtet, dass der frühere Börsenhändler nicht nur geständig war, sondern auch maßgeblich zur Aufklärung beitrug. Aufgrund dieser Faktenlage hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt der Verfahrenseinstellung zugestimmt, zumal der Angeklagte bereits vom Landgericht Bonn eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. Die Anklage war ursprünglich im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der HVB in der britischen Metropole London erhoben worden. Vorwürfe gegen Berger bezogen sich auf dessen Mitwirkung zwischen 2006 und 2008, die dem deutschen Staat einen Steuerschaden in Höhe von rund 113 Millionen Euro einbrachten. An diesen lukrativen Geschäften waren diverse frühere Mitarbeiter der HVB beteiligt, darunter Börsenhändler und Privatkundenberater. Die politische Reaktion auf den weitreichenden Cum-Ex-Skandal führte 2012 zu einer folgenschweren Gesetzesänderung. Damals versuchten Banken und Investoren, den deutschen Fiskus hinters Licht zu führen, indem sie sich nicht gezahlte Steuern erstatten ließen – ein Verwirrspiel, das den Staat geschätzte zehn Milliarden Euro kostete.
Politik
Einstellung im Wiesbadener Cum-Ex-Prozess gegen Millionenauflage
![Einstellung im Wiesbadener Cum-Ex-Prozess gegen Millionenauflage](/content/images/size/w1200/2024/04/eulerpool-news-nachrichtenagentur.png)