12. Dezember, 2024

Politik

Einstellung des Verfahrens gegen Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith sorgt für Aufsehen

Einstellung des Verfahrens gegen Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith sorgt für Aufsehen

Das Obergericht in Zürich hat überraschend das Verfahren gegen den Stuttgarter Anwalt Eckart Seith, bekannt als Cum-Ex-Whistleblower, eingestellt. Grund hierfür war die festgestellte Voreingenommenheit des ursprünglich ermittelnden Staatsanwalts, wie der Richter erklärte. Das Verfahren umfasste unter anderem Vorwürfe der Wirtschaftsspionage.

Seith hatte mit seinen Nachforschungen maßgeblich zur Aufdeckung der Cum-Ex-Skandale beigetragen, die den deutschen Staat und andere Länder um Milliarden betrogen hatten. Die Ermittlungen begannen vor über einem Jahrzehnt, als Seith einem geschädigten Mandanten zur Seite stand und illegale Bankpraktiken mit Hilfe interner Schweizer Dokumente aufdeckte. Diese Informationen übermittelte er den Schweizer Behörden.

Statt jedoch gegen die Bank J. Safra Sarasin vorzugehen, deren betrügerische Handlungen in Deutschland zu Schadenersatzurteilen geführt hatten, richtete sich die Schweizer Anklage gegen Seith selbst. Man warf ihm vor, wirtschaftlichen Nachrichtendienst betrieben und andere zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Es wurde sogar eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Zusammen mit Seith waren auch zwei ehemalige deutsche Mitarbeiter der Bank angeklagt.

Das Zürcher Bezirksgericht hatte Seith 2019 von allen schwerwiegenden Vorwürfen freigesprochen, doch der Fall setzte seinen Weg durch diverse Instanzen fort, bis nun die endgültige Einstellung des Verfahrens erfolgte.