Wenn es um Steuern geht, wird oft geschwiegen – nicht jedoch bei der Grundsteuer. Seitdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode der Grundsteuer gekippt hat, stehen Immobilieneigentümer vor einem Berg neuer Vorschriften und Formulare.
Doch hier kommt die entscheidende Nachricht: Einsprüche gegen falsche Daten lohnen sich – und das in vielen Fällen mit beeindruckender Erfolgsquote.
Die Finanzämter sind derzeit im vollen Einsatz, um Fehler zu korrigieren, die in den Grundsteuerwert- und Messbescheiden aufgetreten sind. Eine Untersuchung in allen 16 Bundesländern zeigt, dass Einsprüche durchaus Erfolg haben können.
Wer also einen Fehler entdeckt, sei es bei der Wohnfläche, der Anzahl der Garagen oder anderen relevanten Angaben, sollte sich nicht scheuen, diesen anzuzeigen. Die Zeit drängt – denn bald werden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt, und dann könnte es teuer werden, wenn die falschen Werte stehen bleiben.
Einsprüche: So hoch sind die Erfolgsaussichten
Deutschlandweit haben die Finanzämter bereits über 5,5 Millionen Einsprüche bearbeitet, mit beeindruckenden Erfolgsquoten. Je nach Bundesland wurden 55 bis 85 Prozent der Einsprüche ganz oder teilweise akzeptiert. Besonders in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern hatten die Eigentümer gute Karten. Was bedeutet das konkret?
Es sind nicht die kleinen formalen Fehler, die übersehen werden, sondern gravierende Ungenauigkeiten, die bares Geld kosten können. Eine falsche Wohnfläche oder eine zu hohe Schätzung kann schnell zu einer höheren Grundsteuer führen.
Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler, begrüßt die proaktive Fehlerkorrektur der Behörden:
„Es ist erfreulich, dass die Einsprüche im Zusammenhang mit Korrekturen der Grundstücksparameter schnell bearbeitet werden.“
Das ist entscheidend, denn die Kommunen werden die neuen Bescheide ab dem vierten Quartal verschicken. Und niemand möchte mehr Grundsteuer zahlen als nötig.
Verfassungsmäßigkeit bleibt strittig
Doch nicht nur die individuellen Daten stehen im Fokus. Ein Großteil der Einsprüche richtet sich gegen die Berechnungsmethoden selbst. Hier warten viele auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
In Rheinland-Pfalz laufen derzeit zwei Musterverfahren, die klären sollen, ob Eigentümer einen geringeren Grundstückswert nachweisen dürfen. Solange diese Verfahren nicht abgeschlossen sind, ruhen die Einsprüche in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit – mit Zustimmung der Einspruchsführer.
„Würde das Finanzamt diese Einsprüche jetzt ablehnen, müsste jeder Einzelne klagen“, warnt Karbe-Geßler.
Das würde nicht nur die Gerichte überlasten, sondern auch die Eigentümer weiter verunsichern.
Warum sich der Einspruch lohnt
Die Diskussion um die neue Grundsteuer bleibt kontrovers, doch eines steht fest: Wer einen Einspruch einlegt, kann viel gewinnen. Bei der Vielzahl an Daten, die in den neuen Berechnungen berücksichtigt werden – von der Grundstücksgröße über die Art der Nutzung bis hin zu den Schätzungen – ist das Risiko von Fehlern hoch. Und Fehler können teuer werden. Daher sollten Eigentümer jetzt genau hinsehen und ihre Bescheide überprüfen.
Besonders brisant: Auch wenn die Kommunen die Hebesätze anpassen sollen, um die Steuerlast insgesamt stabil zu halten, fürchten viele dennoch, dass die neuen Bescheide zu einer Erhöhung führen.
Fehlerhafte Daten würden diese Sorge nur verstärken. Umso wichtiger ist es, dass die zugrundeliegenden Angaben korrekt sind. Wer also bislang gezögert hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden und Einspruch einlegen – bevor es zu spät ist.
Handeln, bevor die Frist abläuft
Einsprüche gegen falsche Grundsteuerdaten haben sich bisher als äußerst erfolgreich erwiesen. In den meisten Bundesländern wird sorgfältig geprüft und oft zugunsten der Eigentümer entschieden. Doch die Uhr tickt: Die neuen Bescheide kommen bald, und wer seine Daten nicht rechtzeitig überprüft, könnte unnötig draufzahlen