19. November, 2024

Lexikon

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht, der sich mit der Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Die Eingliederungshilfe umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen und Leistungen, die darauf abzielen, Menschen with Behinderungen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei steht die Förderung der Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der betroffenen Personen im Vordergrund.

Die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Einzelnen werden bei der Eingliederungshilfe genau analysiert, um maßgeschneiderte Unterstützungspläne zu entwickeln. Hierbei kann die Unterstützung sowohl ambulant, mit Hilfe von Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld, als auch stationär, etwa in Werkstätten für behinderte Menschen oder Wohnheimen, erfolgen.

Zu den möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Kommunikationshilfen, pädagogische und therapeutische Maßnahmen, berufliche Rehabilitation und Integration, sowie Hilfen zur Pflege, Betreuung und Mobilität. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der die individuellen Bedürfnisse und Ziele der betreffenden Person berücksichtigt.

Die Eingliederungshilfe wird in Deutschland durch die örtlichen Sozialhilfeträger, zumeist die örtlichen Landkreise und Städte, erbracht. Ein individueller Anspruch auf Eingliederungshilfe ergibt sich aus einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einem entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes.

Insgesamt ist die Eingliederungshilfe ein zentraler Bestandteil des Sozialrechts und trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie unterstützt Betroffene dabei, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und ermöglicht ihnen die volle Ausnutzung ihrer individuellen Potenziale.