12. März, 2025

Wirtschaft

Eigentümergemeinschaften im Fokus: BGH entscheidet über Kostenverteilung

Eigentümergemeinschaften im Fokus: BGH entscheidet über Kostenverteilung

Der Bundesgerichtshof steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften und individuellen Eigentümern maßgeblich beeinflussen könnte. Im Zentrum stehen zwei spezifische Fälle, die sich auf die Verteilung von Gemeinschaftskosten beziehen und von den obersten Richtern in Karlsruhe analysiert werden. Im ersten Fall wird das Augenmerk auf eine Eigentümerin gerichtet, die für die Instandsetzungskosten eines Garagendachs aufkommen soll, obwohl ihr kein Stellplatz in der Garage zugewiesen ist. Bislang wurden die Wartungskosten ausschließlich von den Stellplatznutzern getragen. Die Eigentümergemeinschaft hat jedoch beschlossen, diese Kosten nun anteilig auf alle Mitglieder zu verteilen - ein Beschluss, der von der Betroffenen angefochten wird. Der zweite Fall beschäftigt sich mit der Neubewertung von Kostenverteilungskriterien innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Eigentümerinnen von Gewerbeeinheiten wehren sich dagegen, dass anstelle der üblichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen künftig die beheizbare Wohnfläche als Berechnungsgrundlage dienen soll. Diese Neuregelung betrifft nicht nur laufende Kosten, sondern schließt auch die Erhaltungsrücklage mit ein. Sollte der BGH diesen Änderungen zustimmen, müssten die Klägerinnen erheblich höhere Kosten tragen als bisher. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierzu wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Konsequenzen für Eigentümergemeinschaften im ganzen Land haben könnte.